Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/35: Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung · 13 Seiten
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6.2 Auswirkungen für die Kantone
Die Änderungen, die mit dieser neuen Verordnung eingeführt werden, haben keine Auswirkungen für die Kantone.
6.3 Wirtschaft
In Anhang 2 sind klare Kriterien bezüglich der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgehalten, die es bei der Genehmigung von Wirkstoffen zu berücksichtigen gilt. Dies ist der erste Bereich von chemischen Produkten, in dem solche Kriterien zur Anwendung kommen. Diese Stärkung der Genehmigungskriterien stellt eine Verbesserung dar für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt, insbesondere im Bereich der Langzeitwirkung. Im Gegenzug hat dies zur Folge, dass weniger Wirkstoffe zur Verfügung stehen, um Pflanzen, die als Lebensmittel verwendet werden, vor Schadorganismen zu schützen.
Die Einführung der Beurteilung und Genehmigung von Synergisten und Safenern stellt ebenfalls eine signifikante Verbesserung der Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln dar.
Die Ausdehnung des Datenschutzes wird schwerwiegende Folgen haben für die kleinen Unternehmen, die nicht in der Lage sein werden, die für die Erneuerung oder Überprüfung von Bewilligungen benötigten Informationen zu liefern. Um diese Daten zu erhalten, sind ziemlich kostenintensive Versuche und Analysen nötig. Es ist wahrscheinlich, dass kleinen Unternehmen, die nicht mit Grossfirmen, die solche Versuche durchführen können, zusammenarbeiten, die Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel, die von einer Überprüfung oder Erneuerung betroffen sind, entzogen wird. Den Unternehmen entsteht dadurch ein Umsatzausfall entsprechend der Anzahl betroffener Pflanzenschutzmittel. Ausserdem hat die geringere Anzahl an Bewilligungsinhabern für ein gleiches Pflanzenschutzmittel einen Rückgang der Konkurrenz auf dem Markt zur Folge, was ein Risiko von Preiserhöhungen birgt.
Die Bestimmungen bezüglich der Listenführung über die Herstellung, die Lagerung und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln stellen eine neue Verpflichtung der Hersteller und Vertreiber dar. Die Beschaffung und Aufbewahrung dieser Daten dürfte den betroffenen Unternehmen jedoch keine Schwierigkeiten machen.