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Vernehmlassung 2009/53: Umsetzung und Ratifikation des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels. Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz (Zeugenschutzgesetz, ZeugSG) · 13 Seiten

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Bundesgesetz AS ....

2 An Stelle des Wohn- oder Aufenthaltsorts ist die zuständige Zeugenschutzstelle zu benennen.

3 In Strafverfahren richtet sich die Verweigerung von Aussagen nach den Bestimmungen der StPO5, in Militärstrafverfahren nach den Bestimmungen des Militärstrafprozesses6 vom 23. März 1979.

5. Abschnitt: Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und Privaten

Art. 17 Sperre der Bekanntgabe von Daten

1 Die Zeugenschutzstelle kann von öffentlichen Stellen und von Privaten unter Berücksichtigung der bestehenden technischen Möglichkeiten verlangen, dass diese bestimmte Daten der zu schützenden Person nicht bekanntgeben.

2 Derart angegangene öffentliche Stellen und Private haben bei ihrer Datenbearbeitung sicherzustellen, dass der Zeugenschutz nicht beeinträchtigt wird.

Art. 18 Mitteilung von Auskunftsersuchen

1 Von der Zeugenschutzstelle angegangene öffentliche Stellen und Private teilen dieser festgestellte Ersuchen um Auskunft zu Daten der zu schützenden Person unverzüglich mit.

2 Bestehen bei automatisierten Informationssystemen Abfrageprotokolle, sind der Zeugenschutzstelle auf Verlangen Auszüge betreffend Abfragen zu der zu schützenden Person auszuhändigen.

Art. 19 Aufbau einer vorübergehenden neuen Identität

1 Die Zeugenschutzstelle kann zum Aufbau oder zur Aufrechterhaltung einer vorübergehenden neuen Identität für eine zu schützende Person von öffentlichen Stellen und Privaten verlangen:

a. Urkunden oder sonstige Dokumente mit den von der Zeugenschutzstelle mitgeteilten Daten herzustellen oder zu verändern; und

b. die Daten im Informationssystem zu bearbeiten.

2 Die Zeugenschutzstelle berücksichtigt öffentliche Interessen oder schützwürdige Interessen Dritter.

3 Wird die neue Identität aufgehoben, so sorgt die Zeugenschutzstelle in Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und Privaten dafür, dass die neuen Einträge mit den Einträgen der ursprünglichen Identität zusammengeführt und anschliessend gelöscht werden.

4 Eine vorübergehende neue Identität ist auch für Mitarbeitende der Zeugenschutzdienststelle zulässig.

5 SR ....

6 SR 322.1