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Vernehmlassung 2009/79: Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz · 55 Seiten

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e. Blutprodukte wie Blutderivate und Blutkomponenten, die aus menschlichem oder tierischem Vollblut gewonnen werden und für die unmittelbare Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt sind;

f. Diagnostica (Reagenzien), die für die Erkennung krankhafter oder störender Erscheinungen unmittelbar an Mensch oder Tier innerlich oder äusserlich appliziert werden (in vivo);

g. radioaktive Isotope, die für medizinische Zwecke bestimmt sind.

Art. 45 Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter

(Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 9 MWSTG)

Als Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter gelten Druckerzeugnisse, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a. Sie erscheinen periodisch, mindestens zweimal pro Jahr.

b. Sie dienen der laufenden Orientierung über Wissenswertes oder der Unterhaltung.

c. Sie tragen einen gleich bleibenden Titel.

d. Sie enthalten eine fortlaufende Nummerierung sowie die Angabe des Erscheinungsdatums und der Erscheinungsweise.

e. Sie sind äusserlich als Zeitungen oder Zeitschriften aufgemacht.

f. Sie weisen nicht überwiegend Flächen zur Aufnahme von Eintragungen auf.

Art. 46 Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter

(Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 9 MWSTG)

Als Bücher und andere Druckerzeugnisse ohne Reklamecharakter gelten Druckerzeugnisse, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a. Sie weisen Buch-, Broschüren- oder Loseblattform auf; Loseblattwerke gelten als Bücher, wenn sie sich aus einer Einbanddecke, versehen mit einer Schraub-, Spiral- oder Schnellheftung und den darin einzuordnenden losen Blättern zusammensetzen, als vollständiges Werk mindestens 16 Seiten umfassen und der Titel des Werks auf der Einbanddecke erscheint.

b. Sie weisen inklusive Umschlag und Deckseiten mindestens 16 Seiten auf, mit Ausnahme von Kinderbüchern, gedruckten Musikalien und Teilen zu Loseblattwerken.

c. Sie weisen einen religiösen, literarischen, künstlerischen, unterhaltenden, erzieherischen, belehrenden, informierenden, technischen oder wissenschaftlichen Inhalt auf.

d. Sie sind nicht zur Aufnahme von Eintragungen oder Sammelbildern bestimmt, mit Ausnahme von Schul- und Lehrbüchern sowie bestimmten Kinderbüchern wie Übungshefte mit Illustrationen und ergänzendem Text und Zeichen- und Malbücher mit Vorgaben und Anleitungen.