Beilage 1
Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 83 Seiten
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Schweiz Die Geschwindigkeit des MIV ist für die Sicherheit und Attraktivität des Veloverkehrs von Mobil ausschlaggebender Bedeutung. Dies betrifft insbesondere auch den lokalen Veloverkehr,
wobei gerade etwas abgelegene Häuser oder Häusergruppen von einem für Velofahrende sicheren Umfeld profitieren können (z.B. Schulwege mit dem Velo).
Antrag: Beibehaltung der in der Vorkonsultation beschriebenen Möglichkeit, dass das Ortsbeginn-Signal nicht vor dem Beginn des locker überbauten Ortsgebiets, spätestens beim Beginn der dichten Überbauung auf einer der beiden Strassenseiten aufgestellt sein muss. Es braucht die Möglichkeit einer Beurteilung im Einzelfall, die im Ermessen der örtlichen Behörden verschiedene (Sicherheits-) Interessen mit einbeziehen kann. Von einer solchen Regelung können erfahrungsgemäss auch Veloland- und Mountainbikeland-Routen profitieren, da sie oft über Ortsverbindungsstrassen führen und Sicherheitsrisiken mit flexiblen Regelungsmöglichkeiten des Temporegimes besser vermieden werden können.
Centre Cela fait l'objet de notre réponse spécifique. (siehe vorne Ziff. 1)
Patronal
AGVS Wie Ja mit Bemerkung.
Public Wie bfu.
Health
Schweiz
Mobili- Cette nouvelle signification risque de supprimer de nombreuses zones intermédiaires où tant.org les vitesses seront systématiquement abaissées. Il est impératif de garantir le maintien de
la situation actuelle, voire permettre un assouplissement de l‟introduction de routes de transit avec une vitesse plus élevée. Surtout si l‟on considère la pratique actuelle de mise en place de manière beaucoup trop fréquente de limitations inutilement basses (zones 30 par exemple).
Road Die Aufhebung des Verkehrssignals «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» bei Cross Ortseinfahrten erachten wir als nicht sinnvoll. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist die Schweiz Hauptunfallursache bei Unfällen mit Todesfolge auf Schweizer Strassen. Gerade im
Innerorts-Bereich, wo verstärkt mit Mischverkehr zu rechnen ist, ist eine Aufhebung der Geschwindigkeits-Signalisierung nicht nachvollziehbar. Die Signalisation der Geschwindigkeit dient den Autolenkenden zudem der Orientierung und der Überprüfung des eigenen Fahrverhaltens.
Wie das Bundesamt für Strassen auch einräumt wäre eine Neuregelung der Bedeutung der Ortschaftstafeln mit «Schwierigkeiten hinsichtlich der Bekanntmachung der neuen Regelung und der Umsetzung verbunden».
Obwohl die heutige Praxis nicht dem Wiener Übereinkommen entspricht, stellt sie aus Sicht von RoadCross einen positiven Alleingang dar. Der Schweiz kommt durch die heutige Praxis hinsichtlich der Strassenverkehrssicherheit eine Vorbildfunktion zu. Es wird deshalb von RoadCross nicht verstanden, weshalb in der Schweiz ein stark sicherheitsrelevantes Signal in Dorfnähe aufgehoben werden soll, wenn es nur darum geht, mit dieser Verschlechterung der Sicherheit einem europäischen Abkommen zu entsprechen, welches für die Schweiz nicht bindend ist.
IGBF Angesichts der vielen „Gewohnheitstäter“ welche sich nur schwer auf neue Regelungen
einstellen können, sollten die Geschwindigkeitssignale beibehalten werden. Zudem wird mit keinem Wort erwähnt, in welcher Form die Aufklärung der Verkehrsteilnehmenden (welche von diesen sowieso nicht gewünscht ist, da ja jeder der beste Automobilist zu sein glaubt) erfolgen soll, zumal ja bekanntlicherweise obligatorische Weiterbildungskurse, z.B. analog der CZV, an der „Akzeptanz der Bevölkerung“, wie das ASTRA immer wieder betont, scheitern. Zwar wird immer wieder an der Hebung der Verkehrssicherheit gefeilt, doch das oftmals mehr als nur dürftige Fachwissen von „Otto Normalverbraucher“ darf offensichtlich keineswegs, nicht einmal im Rahmen der Hebung der Verkehrssicherheit, verbessert werden. Offenbar handelt es sich beim Autofahrendürfen um ein verbrieftes Menschenrecht, welches keinesfalls eingeschränkt oder gar in Frage gestellt werden darf!
Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 6 )
wovon Bund: 1 Kantone: Übrige Stellen: 5
Pro Velo Schweiz, velosuisse, VöV, Schweizer Wanderwege,
Kapo AG,
BAV,