Beilage 1

Vernehmlassung 2009/89: Totalrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) und der Signalisationsverordnung (SSV) · 83 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 63Fedlex · Ergebnisbericht

Wir vertreten aber differenziert die Ansicht, dass die Ortschaftstafeln nicht wie vorgeschlagen am heutigen Standort des Signals „Höchstgeschwindigkeit 50 generell“, sondern grundsätzlich nur beim Beginn der dichten Überbauung auf einer der beiden Strassenseiten aufgestellt werden sollen. Damit kann eine schweizweit einheitliche Signalisation sichergestellt werden. Wenn nämlich am bisherigen Standort der „50 generell“-Tafeln nun einfach die Ortschaftstafeln aufgestellt werden müssten, so würde dies die Berichtigung von bisher offensichtlich am falschen Ort angebrachten Tafeln erschweren. Es muss in der neuen Verordnung also klar festgelegt werden, wo inskünftig die Ortschaftstafeln stehen müssen - unserer Meinung nach eben einheitlich am Beginn der dichten Überbauung.

Mit Befremden haben wir zudem die folgende Passage (zweiter Satz) zur Kenntnis genommen: „ Aus Sicht der Wegweisung kann als Nachteil betrachtet werden, dass die Anzeige des Ortschaftsnamens je nach Struktur einer Siedlung nicht mehr bei den ersten Häusern erfolgen kann. Zudem kommt der „Innerortstarif“ bei Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr bereits im locker bebauten Rand einer Siedlung zur Anwendung.“ Ungeschminkt wird hier die gängige Bussen-Abzockerei offen gelegt bzw. eine gewisse Reduzierung derselben bedauert.

Schweiz. Wie ASTAG.

Gewerbe

verband

bfu Die vorgesehene neue Bedeutung der Ortschaftstafel erachten wir als einschneidende

Änderung, deren Folgen für die Verkehrssicherheit noch nicht absehbar sind. Wir haben daher in der Vorkonsultation gefordert, eine Arbeitsgruppe zu schaffen, welche die Implementierung der geplanten Regelung eingehend prüft.

An dieser Forderung halten wir fest.

Spätestens nach einer ersten Sichtung der Vernehmlassungsantworten muss das ASTRA eine Arbeitsgruppe zum Thema Unfallrelevanz dieser Neuerung einberufen. Diese Gruppe müsste beispielsweise Vorgaben für die Standortwahl der künftigen Ortstafeln nach Kriterien der Unfallsicherheit entwickeln. Auch die vorgesehene zweite Phase, die bereits ein Jahr nach Ende der ersten Phase beendet sein muss, erscheint uns etwas kurz. Wir empfehlen eine längere Beibehaltung der Doppelsignalisation zu prüfen.

VCS Das Einhalten der maximal erlaubten Geschwindigkeit ist für die Sicherheit innerorts von

hoher Bedeutung. Die bei Polizeikontrollen festgestellte Häufigkeit von Geschwindigkeitsübertretungen zeigt, dass Tempo 50 innerorts nicht für alle eine Selbstverständlichkeit ist.

Eine Ortstafel hat möglicherweise nicht dieselbe Wirkung wie die bisherige Tempo-50- Signalisation. Eine Verschlechterung gegenüber heute wäre aus Sicherheitsgründen nicht verantwortbar.

Vorgängige Forschungsarbeiten und Pilotversuche wären dienlich für eine sachgerechte Beurteilung.

Stapo Der Wegfall der Sonderregelung auf unbedeutenden Nebenstrassen ist zu begrüssen. Winterth Dagegen bringt der Wegfall der Höchstgeschwindigkeitssignalisation keinen Mehrwert. ur Höchstgeschwindigkeitstafeln schaffen Klarheit, dienen dem Verständnis und damit auch

der Verkehrssicherheit. Sie sollen deshalb erhalten bleiben.

Kapo BE Wie BE.

Kapo ZH Wie ZH.

Kapo SH Wie SH.

Schweiz. Die neue Bedeutung der Ortschaftstafeln wird mehrheitlich abgelehnt.

Städte- - Es ist fraglich, wie AusländerInnen (etwa aus Ländern, deren Regelungen ebenfalls verband nicht dem Wiener Übereinkommen entsprechen) auf diese Regelung aufmerksam

gemacht werden sollen. Im SVG gilt der Grundsatz der Klarheit, die Verkehrsanordnungen müssen von allen Verkehrsteilnehmenden ohne weiteres verstanden werden können. Die implizite Verbindung der Ortstafel mit der Innerortsgeschwindigkeit wird diesem Grundsatz nicht gerecht.

- Ortsende-Signale sind in der heutigen Form als „Wegbestätigungstafel“ sehr wertvoll (Bestätigung, dass man auf der richtigen Strasse ist). Wenn Wegbestätigungstafeln fehlen, müsste bis zum nächsten Wegweiser zurückgefahren werden, um sich zu vergewissern, dass die eingeschlagene Richtung stimmt. Dies wäre für den Veloverkehr mühsam und für den Autoverkehr mit Umwegfahrten und Wendemanövern verbunden. Mit dem neuen Signal Ortsende geht somit wertvolle Information verloren, ohne dass das neue Signal einen zusätzlichen Nutzen hätte. Es wird deshalb beantragt, die Ortsende-Signale in der Form der heutigen Wegbestätigungstafeln beizubehalten.

Eine Minderheit akzeptiert die vorgeschlagene neue Bedeutung der Ortschaftstafel. Insbesondere sei der Wegfall der Sonderregelung auf unbedeutenden Nebenstrassen zu begrüssen.

SP Wir schliessen uns den Ausführungen der BfU sowie des VCS an.

Schweiz