Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung
Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten
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Änderungen ADR 2011 Beilage 1
(i) jedes einzelne Versandstück enthält nicht mehr als 15 g an spaltbaren Nukliden; bei unverpackten Stoffen gilt diese Mengenbegrenzung für die in oder auf dem Fahrzeug beförderte Sendung, oder
(ii) der spaltbare Stoff ist eine homogene wasserstoffhaltige Lösung oder ein homogenes wasserstoffhaltiges Gemisch und das auf die Masse bezogene Verhältnis von spaltbaren Nukliden zum Wasserstoff ist kleiner als 5 %, oder (iii) in jedem beliebigen 10-Liter-Volumen des Stoffes sind nicht mehr als 5 g spaltbare Nuklide vorhanden.
Beryllium darf nicht in Mengen vorhanden sein, die 1 % der gemäss Tabelle 2.2.7.2.3.5 anwendbaren Massebegrenzungen je Sendung übersteigen, ausgenommen in den Fällen, in denen die Beryllium-Konzentration im Stoff nicht grösser als 1 Gramm Beryllium je 1000 Gramm ist.
Deuterium darf ebenfalls nicht in Mengen vorhanden sein, die 1 % der gemäss Tabelle 2.2.7.2.3.5 anwendbaren Massebegrenzungen je Sendung übersteigen, ausgenommen in den Fällen, in denen Deuterium bis zur natürlichen Konzentration in Wasserstoff vorkommt."
Im ersten Satz des Absatzes b) "der spaltbare Stoff ist" ändern in:
"die spaltbaren Nuklide sind".
Der Absatz d) erhält folgenden Wortlaut:
"d) Plutonium, das höchstens 20 Masse-% spaltbare Nuklide bis zu einer Höchst-
masse von 1 kg Plutonium je Sendung enthält. Beförderungen unter dieser Freistellung müssen unter ausschliesslicher Verwendung erfolgen."
2.2.7.2.4.1.1 In den Absätzen b) und d) vor "begrenzten Mengen" einfügen:
"den in Tabelle 2.2.7.2.4.1.2 festgelegten".
2.2.7.2.4.1.3 Im ersten Satz "zugeordnet werden, vorausgesetzt" ändern in:
"nur dann zugeordnet werden, wenn".
In Absatz a) "ist nicht grösser als 0,1 mSv/h, und" ändern in:
"nicht grösser als 0,1 mSv/h ist und".
In Absatz b) "ist mit der Kennzeichnung «RADIOACTIVE» versehen" ändern in:
"mit der Kennzeichnung «RADIOACTIVE» versehen ist".
In Absatz c) "sind vollständig von nicht aktiven Bestandteilen eingeschlossen" ändern
ENTWURFin:
"vollständig von nicht aktiven Bestandteilen eingeschlossen sind".
In Absatz d) "werden eingehalten" ändern in:
"eingehalten werden".