Vorlage ADR, rund 150 S., nicht notifizierte Fassung

Vernehmlassung 2009/90: Revision des Gefahrgutrechts. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) · 153 Seiten

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Änderungen ADR 2011 Beilage 1

Organisches Peroxid (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11)

2,5-DIMETHYL-2,5-DI-(tert- > 90 OP53103

BUTYLPEROXY)-HEXAN – 100 2,5-DIMETHYL-2,5-DI-(tert- > 52 ≥ OP73105

BUTYLPEROXY)-HEXAN – 9010

Abschnitt 2.2.61

2.2.61.1.1 Am Ende eine Bem. mit folgendem Wortlaut hinzufügen:

"Bem. Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen sind dieser Klasse zuzuordnen, wenn sie deren Bedingungen erfüllen."

2.2.61.1.2 Am Ende hinzufügen:

"TFW Giftige entzündbare Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden".

2.2.61.1.14 "in ihrer geltenden Fassung" ändern in:

"in der jeweils geänderten Fassung" (zweimal).

[betrifft nur die deutsche Fassung]

2.2.61.3 Unter dem Klassifizierungscode "TFC" am Ende hinzufügen (der Text in Klammern

entfällt):

"3488 BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, ÄTZEND, N.A.G., mit einer Giftigkeit beim Einatmen von höchstens 200 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 500 LC50

3489 BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, ÄTZEND, N.A.G., mit einer Giftigkeit beim Einatmen von höchstens 1000 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 10 LC50

3492 BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit einer Giftigkeit beim Einatmen von höchstens 200 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 500 LC50

3493 BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit einer Giftigkeit beim Einatmen von höchstens 1000 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 10 LC50".

Nach dem Klassifizierungscode "TFC" einen weiteren Ast mit folgendem Wortlaut hinzufügen:

3490 BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, MIT WASSER REAGIEREND, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit 3 einer Giftigkeit beim Einatmen von höchstens 200 ml/m und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 500 LC50

3491 BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, MIT

ENTWURFWASSER REAGIEREND, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit

einer Giftigkeit beim Einatmen von höchstens 1000 ml/m3 entzündbar, mit Wasser rea- und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindesgierend TFW tens 10 LC50

Abschnitt 2.2.62

2.2.62.1.3 Den dritten Unterabsatz ("Genetisch veränderte Mikroorganismen …") streichen.