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Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 16 Seiten

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Art. 2

1 Der Bundesrat bewirtschaftet den Gesamtkredit. Er kann diesen um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen.

2 Er kann innerhalb des Gesamtkredits geringfügige Verschiebungen zwischen den

Höchstbeiträgen der Verpflichtungskredite vornehmen.

Art. 3

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.