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Vernehmlassung 2010/142: Totalrevision der Safeguardsverordnung · 28 Seiten
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732.12
Anhang 5 (Art. 11, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 21 und 23)
1. Inspektionen in Anlagen mit Kernmaterialien nach Art. 2 Abs. 1 Bst. b
a) Inspektionen des Inventars sowie der Auslegungs- und Zusatzinformationen
Diese Inspektionen erfolgen durch Überprüfung der Buchführung, des vorhandenen Inventars sowie der Auslegungs- und Zusatzinformationen. Bei den Inspektionen können jene Gegenstände kontrolliert und Verifikationsmethoden angewendet werden, welche in der folgenden Tabelle aufgeführt sind.
Gegenstand Verifikationsmethode Forschungsreaktoren und kritische Anlagen (Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1)
- Zählen der Brennelemente
- Brennelemente im Kern - Identifizierung der Brennelemente
- Brennelemente im Trockenlager - Entnahme von Kernmaterialproben
- Brennelemente im Nasslager - Messungen der Strahlung (γ, n)
- Kernmaterialien für Experimente - Überprüfung der Kritikalitätskurve
- Sonstige Kernmaterialien - Entnahme von Umwelt- und Wischproben
- Einsehen von Betriebsprotokollen und Unterlagen
- Sämtliche Gebäude
- Hauptbestandteile der technischen
Ausrüstung - Begehung mit visueller Überprüfung, eventuell mit Messungen
- Hilfssysteme
- Betriebsart
Leistungsreaktoren (Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2)
- Zählen der Brennelemente
- Identifizierung der Brennelemente
- Brennelemente im Kern - Entnahme von Kernmaterialproben
- Brennelemente im Trockenlager - Messungen der Strahlung (γ, n)
- Brennelemente im Nasslager - Entnahme von Umwelt- und Wischproben
- Sonstige Kernmaterialien - Einführung, Tausch, Kontrolle und Wartung von Überwachungssystemen (z.B. Siegel, Kameras, Server)
- Einsehen von Betriebsprotokollen und Unterlagen
- Sämtliche Gebäude
- Hauptbestandteile der technischen
Ausrüstung - Begehung mit visueller Überprüfung, eventuell mit Messungen
- Hilfssysteme
- Betriebsart
Lager und Anlagen, in denen mit Kernmaterialien umgegangen wird (Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 3 und 4)
- Zählen der Batch
- Kernmaterial in Form von: Oxid- - Identifizierung der Batch
pulver, Lösungen, Metallen, Legie- - Messungen
rungen, Verbindungen usw. - Entnahme von Kernmaterialproben
- Kernbrennstoffproben - Entnahme von Umwelt- und Wischproben
- Bestand von abgeschlossenen - Einführung, Tausch, Kontrolle und Wartung von Überwachungssystemen Behältern (z.B. Siegel, Kameras, Server)
- Einsehen von Betriebsprotokollen und Unterlagen
- Sämtliche Gebäude
- Hauptbestandteile der technischen
Ausrüstung - Begehung mit visueller Überprüfung eventuell mit Messungen
- Hilfssysteme
- Betriebsart
b) Häufigkeit der Inspektionen der IAEO
Die Häufigkeit der Inspektionen richtet sich nach Art, Typ sowie Menge der vorhandenen Kernmaterialien und je nachdem, ob eine Fernüberwachung mit Kameras in Betrieb ist. Als Mass für die Menge gilt die Significant Quantity (SQ, siehe Anhang 1). Die fol-