Vorlage
Vernehmlassung 2010/24: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Verordnungsänderungen und neue Verordnung über Anlagestiftungen · 12 Seiten
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b. Patronale Wohlfahrtsfonds;
c. Sicherheitsfonds.
Art. 60f Beschwerdelegitimation des BSV
Das BSV ist berechtigt, gegen Entscheide der kantonalen Gerichte und des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesgericht Beschwerde zu erheben.
II
Die Änderung bisherigen Rechts ist im Anhang geregelt.
III
Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen ihre Reglemente und Verträge sowie ihre Organisation bis zum 31. Dezember 2011 den geänderten Artikeln 48f-48l und 49a Absatz 2 anpassen.
IV
1Diese Änderung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 am 1. Januar 2012 in Kraft.
2 Die Änderung der Artikel 48f-48l und 49a Absatz 2 tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
… 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin:
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova