Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/38: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) und Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) · 8 Seiten

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Art. 220 Seuchenfall

Die bisher lange Dauer der Sperre (18 Monate) stellt für die Tierhalter ein grosses Problem dar, weil die Tiere dadurch nicht gealpt werden können. Eine retrospektive Analyse von CAE-Fällen aus verschiedenen Kantonen hat gezeigt, dass beim Grossteil der Fälle (88%) 18 Monate nach Verhängung der Sperre keine weiteren positiven Tiere im Betrieb entdeckt werden konnten. Zur Erleichterung der Sömmerung wird daher die Sperre von 18 auf 6 Monate verkürzt. (Abs. 2 Bst. b).

Mit der Verkürzung der Sperre von 18 auf 6 Monate kann auf die Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung der Sperre verzichtet werden. Um das Risiko von nicht erkannten latent infizierten Tieren nach der Aufhebung der Sperre zu minimieren, wird die CAE-Freiheit der Betriebe in 2 zusätzlichen Untersuchungen (6 und 12 Monate nach Aufhebung der Sperre) überwacht. (Abs. 3).

Aufhebung des bisherigen Artikels 203 ( Einfache Sperre 1. Grades): Alle neuen

(Hobby-) Betriebe sollen den anerkannt CAE-frei Status erhalten, ohne ein Untersuchungsprozedere durchlaufen zu müssen. Dies macht Sinn, da seit 1999 alle Bestände in das CAE-Ausrottungsprogramm einbezogen worden sein sollten und aus gesperrten Betrieben sowieso keine Tiere verkauft werden dürfen.

Enzootische Pneumonie der Schweine (EP)

Art. 245f EP-Seuchenfall

Die EP der Schweine kann über eine grössere Distanz (mehrere 100 Meter) durch die Luft übertragen werden. Daher sind in einem Seuchenfall Nachbarbestände gefährdet. Zudem können die angeordneten Teilsanierungen über Monate dauern, wodurch die Gefährdung länger bestehen bleibt. Mit der Pflicht zur Information sollen die Tierhalter die Möglichkeit erhalten, für ihre Bestände rechtzeitig Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen.

Infektiöse Laryngotracheitis der Hühner (ILT)

Art. 264a Sanierung durch die Gewinnung von Bruteiern

Beim Nutzgeflügel kommt die ILT nur noch selten vor, weshalb sich hier die bisherige Ausmerzungsstrategie weiterhin aufdrängt. Hingegen treten beim Rassegeflügel sporadisch klinische Ausbrüche auf. Für die Züchter von Ziergeflügel kann die Ausmerzung des ganzen Bestandes die Vernichtung wertvollen Erbgutes bedeuten und emotional belastend sein. Der Vollzug der TSV hat sich daher in diesem Bereich als schwierig erwiesen.

Die Tatsache, dass die Herpesviren nicht vertikal auf die Bruteier übertragen werden, und neue diagnostische Methoden ermöglichen heute unter strengen Auflagen eine Sanierung der verseuchten Bestände mittels Bruteiern. Diese Sanierungsmethode