Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/83: Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232) · 18 Seiten
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– «Werden Dritte mit der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen der Grundversorgung beauftragt, gelten Bund und Kantone die dadurch entstehenden Mehrkosten ab».115
– «Bund und Kantone prüfen vor dem Erlass neuer rechtlicher Bestimmungen deren Auswirkungen auf die Grundversorgung»,116 denn eine ex-ante-Evaluation der Auswirkungen auf die Grundversorgung durch gesetzgeberische oder finanzielle Entscheide sei notwendig.117
– Es solle der Grundsatz festgeschrieben werden, wonach Bau und Unterhalt von Infrastrukturnetzen Sache der öffentlichen Hand bleiben müssten.118
– «Bund und Kantone legen gemeinsam fest, welche Bereiche der Grundversorgung zwingend durch die öffentliche Hand sicherzustellen sind» (Variante: «…auf keinen Fall privatisiert werden dürfen»), denn es sei notwendig festzuhalten, wer gewisse Leistungen zu erbringen hat, damit die Privatisierung in gewissen Bereichen verhindert werden könne.119
Ferner werden folgende Änderungen von Artikel 43a BV gefordert:
– Artikel 43a Absatz 4 BV müsse bei Annahme der vorgeschlagenen Bestimmung ersatzlos gestrichen werden, da der an dieser Stelle vorgeschlagene Verweis auf die Grundsätze der Grundversorgung überflüssig sei.120
– Artikel 43a BV solle durch folgenden neuen Absatz 5 ergänzt werden: «Die sektorspezifischen Regulierungsbehörden sind selbstständige Organisationseinheiten und überwachen insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zur Grundversorgung».121
Die SP schliesst sich den Ausführungen des Bundesrats122 an, wonach diverse sektorielle Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 57, 61a–66, 92 Abs. 2 und 102 BV) nicht geändert werden müssen.
Der Kanton GR ist trotz seiner allgemeinen Zustimmung zum Entwurf skeptisch in Bezug auf das Verhältnis zwischen der allgemeinen Verfassungsbestimmung und sektoriellen Regelungen (insb. zu Bildung, Energieversorgung, Post und Fernmeldewesen); diese müssten aufeinander abgestimmt werden.
115 SBB.
116 Vorschlag des Kantons VS: «La Confédération et les cantons examinent, avant de les décréter, les effets de nouvelles dispositions juridiques sur le service universel».
117 UR, VS; SAB, Gemeindeverband.
118 GPS, SP.
119 CSP.
120 GR.
121 SAB, Gemeindeverband; so auch der Kanton VS: «Les autorités sectorielles de régulation surveillent, en tant qu’organismes indépendants, le respect des dispositions du service universel».
122 Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage, Ziffer 2.2.