Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/83: Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232) · 18 Seiten

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Einige Teilnehmer kritisieren die exemplarische Aufzählung. Drei Kantone fordern sogar deren Streichung,74 denn unter anderem sei die Aufzählung ohne Aussagekraft, da nicht alle Güter und Dienstleistungen in den genannten Bereichen grundlegend seien.75 Ferner umfasse die Liste nur aktuelle Themen und werde durch zukünftige soziale und technologische Entwicklungen obsolet und unvollständig.76 Die CVP fragt, weshalb Wohnen, Sicherheit, Ruhe, Ordnung, Schutz des Eigentums, Nahrungsmittel oder existenzsicherndes Einkommen nicht genannt seien und warum beim Verkehr zwischen öffentlichem und privatem Verkehr unterschieden werde, während diese Unterscheidung bei Gesundheit und Bildung nicht vorgenommen werde.

Folgende Detailvorschläge in Bezug auf die exemplarisch aufgezählten Sachbereiche wurden gemacht:

– Die Bildung müsse aus der Liste gestrichen werden, da dieser Bereich nicht zu den Infrastrukturen passe und bereits in den Artikeln 61a ff. BV geregelt sei.77

– Die Abwasserentsorgung könne aus der Liste entfernt werden, da bereits die Wasserversorgung erwähnt werde.78

– Der heute geltende Grundsatz, wonach die Gemeinwesen ausserhalb der Bauzonen keine Erschliessung (insb. Wasser, Abwasser und Verkehr) sicherstellen müssen, sei beizubehalten.79

– Der private Verkehr solle aus der Liste gestrichen werden, wenn darunter der Bau von Autobahnen und Strassen80 und Dienstleistungen im Flugbereich als Aufgaben der Grundversorgung verstanden würden.81

– Post und Fernmeldewesen sollten im Sammelbegriff «Kommunikation» zusammengefasst werden.82

– Die Gesundheit solle gestrichen werden, da dieser Bereich in der Verfassung bereits genügend geregelt sei und sich besondere Definitionsschwierigkeiten ergäben.83

– Folgende Bereiche sollten zusätzlich in die Aufzählung aufgenommen werden: Sicherheit84, Aufrechterhaltung der Lebensgrundlagen85, Binnengüterverkehr auf der Schiene86, Radio und Fernsehen87 sowie Kultur88.

– Für die verschiedenen Sachbereiche sollten Aussagen über die Art der Leistungserbringung aufgenommen werden.89

74 OW, SG und TI.

75 SG.

76 VD.

77 AI, FR, GR, NW, SZ, TG, TI, VS, ZG.

78 Travail.Suisse.

79 GR.

80 GPS, SP; VCS.

81 GPS, SP.

82 TG.

83 H+.

84 Transfair, Travail.Suisse.

85 Transfair.

86 GPS, SP; VCS.

87 GPS, SP; SGB.

88 GPS, SP; Transfair, Travail.Suisse.

89 CSP.