Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/83: Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232) · 18 Seiten

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1 Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage

Der im Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion gestellte Entwurf einer neuen Verfassungsbestimmung verpflichtet die Gemeinwesen, sich für die Grundversorgung einzusetzen. Er zählt wichtige Sachgebiete der Grundversorgung beispielhaft auf und formuliert zentrale und weitgehend anerkannte Grundsätze der Grundversorgung. Die Bestimmung verankert in genereller Form Vorgaben und Handlungsaufträge für den Bund und die Kantone. Sie hätte kaum unmittelbare rechtliche Folgen. Ihre Bedeutung wäre im Wesentlichen politischer und symbolischer Art.

Die Motion 05.3232 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) verpflichtet den Bundesrat, dem Parlament einen Entwurf zu einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung zu unterbreiten. Der Bundesrat hatte sich gegen die Annahme der Motion ausgesprochen. Er hat sich auch in der Vernehmlassung skeptisch geäussert bezüglich der Einführung einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung. Der vorgestellte Entwurf hält die Vorgaben der Motion ein, wonach eine offen ausgestaltete, allgemeine Bestimmung gewünscht ist, die insbesondere die betroffenen Sachbereiche nicht abschliessend aufzählen soll. Die Grundversorgung ist eine äusserst vielschichtige und breite Querschnittsthematik, bei der viele verschiedene Fragestellungen und viele verschiedene Regulierungsinstrumente aufeinandertreffen. Der vorgestellte Entwurf hält daher auf einer symbolischen und politischen Ebene wichtige Grundsätze fest, nach denen in der Schweiz bereits heute eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit den grundlegenden Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs angestrebt wird.

2 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232) wurde vom Bundesrat am 25. August 2010 eröffnet, dauerte bis am 30. November 2010 und wurde für die Kantone bis Ende Dezember 2010 verlängert. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, das Schweizerische Bundesgericht, das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise.

Stellung genommen haben 22 Kantone, 7 politische Parteien sowie 34 Organisationen und weitere Teilnehmer (14 individuell Eingeladene und 20 Weitere).

Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben der Kanton GL, die Konferenz der Kantonsregierungen, das Schweizerische Bundesgericht, das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht. Der Verband H+ (Spitäler der Schweiz) hat auf eine Stellungnahme zur Notwendigkeit einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung verzichtet, sich aber zu einigen Einzelheiten geäussert.

3 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen

Siehe Anhang.