Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/83: Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232) · 18 Seiten

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– Buchstabe c solle nicht «von hoher Qualität», sondern «von guter Qualität» lauten.103

– Buchstabe c solle mit «selon des principes uniformes» ergänzt werden.104

– Buchstabe d solle gestrichen werden, da er indirekt Kosten für die Kantone verursachen könne, insbesondere in abgelegenen Gebieten, wo die Leistung teurer ist als der bezahlte Preis.105

– Buchstabe e solle gestrichen werden, da er neuen, nicht finanzierbaren politischen Forderungen Tür und Tor öffnen würde.106 Anstelle des vorgeschlagenen Wortlauts wird (wenn schon) folgende Formulierung vorgeschlagen: «…so verursachergerecht und kostendeckend wie möglich finanziert werden».107

– Buchstabe e solle anstelle des vorgeschlagenen Wortlauts (wenn schon) folgendermassen lauten: «für alle wirtschaftlich gerecht sind».108

– Ein neuer Buchstabe g solle mit dem Wortlaut «nachhaltig sind»109 beziehungsweise «durables»110 eingefügt werden, da die Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Grundversorgung sehr wichtig sei.

– Ein neuer Buchstabe g solle mit dem Wortlaut «adaptés à l’évolution économique, sociétale et technologique» eingefügt werden.111

– Eine Erweiterung wird gefordert, die festhält, dass die Güter und Dienstleistungen der Grundversorgung unter sozialverträglichen Arbeitsbedingungen bereitgestellt werden müssen.112

– Die Bewertungskriterien sollten (wenn schon) auf Buchstabe a (Zugänglichkeit in allen Landesgegenden) und Buchstabe b (Zugänglichkeit für die gesamte Bevölkerung) beschränkt werden, da die restlichen Kriterien nicht auf alle Sachbereiche angewendet werden könnten.113

Nach Auffassung der SBB sind die Preisbildung nach einheitlichen Grundsätzen (Bst. d) und die Erschwinglichkeit (Bst. e) so zu verstehen, dass Dritten, die mit der Erbringung von Leistungen der Grundversorgung beauftragt sind, ausreichender Spielraum zukommen müsse.

5.6 Weitere Bemerkungen

Folgende Vorschläge für zusätzliche Absätze sind eingegangen:

– «Aus den Bestimmungen zur Grundversorgung können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden».114

103 SO.

104 SAP.

105 VD.

106 ASTAG, bauenschweiz, FRS.

107 ASTAG, FRS.

108 VSE, VSEI.

109 GPS.

110 VCS.

111 Travail.Suisse, in diesem Sinne auch transfair, die einen Verweis auf die zukünftige Entwicklung der Güter und Dienstleistungen fordern.

112 Transfair.

113 TG.

114 AI, AR; VSG (sinngemäss).