Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/83: Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232) · 18 Seiten
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Einige wenige Teilnehmer vermuten bei Annahme des Entwurfs unvorhersehbare finanzielle Konsequenzen für den Bund, die Kantone und die Gemeinden.24 Eine Überforderung des Staatswesens drohe dieses zu schwächen.25 Es wird auch befürchtet, dass die Aufnahme der Bestimmung eine massive Verteuerung der Preise von Leistungen der Grundversorgung zur Folge hätte, da die Leistungen unter Umständen ohne entsprechend steigende Nachfrage ausgedehnt würden26 und da die Ausdehnung der staatlichen Wirtschaftstätigkeit die volkswirtschaftliche Entwicklung schädige.27
Die Kantone AG, AI und VD lehnen die Annahme der vorliegenden Bestimmung ab, denn es werde ein Grundversorgungskatalog definiert, der Leistungen umfasse, die in den Aufgabenbereich der Kantone fielen, und damit die Kantons- und Bundeskompetenzen vermische beziehungsweise die Kantonskompetenzen beschneide.
4.3 Grundsätzliche Zustimmung
Gemäss den Befürwortern des Vorschlags soll die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung trotz ihres symbolischen Charakters aufgenommen werden. Das Hauptargument der Befürworter ist, dass die Bestimmung die Wichtigkeit der Grundversorgung betone und dass sie ein klares politisches Signal für eine bessere Berücksichtigung der Anliegen der Grundversorgung auf allen politischen Ebenen setze.28 Sie halte auf politischer Ebene wichtige Grundsätze fest, nach denen eine optimale Versorgung der Bevölkerung mit grundlegenden Dienstleistungen und Gütern des täglichen Bedarfs angestrebt werden solle.29 Solche Grundsätze hätten in der Bundesverfassung ihren Platz.30
Nach Ansicht einzelner Teilnehmer besteht Handlungsbedarf im Bereich Grundversorgung, da der Service Public in den letzten Jahren abgebaut worden sei oder da ein irreversibler Abbau drohe.31
Der Verfassungsartikel zur Grundversorgung würde nach Ansicht einiger Teilnehmer einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Landes und des Wirtschaftsstandorts Schweiz leisten und die wirtschaftliche Entwicklung fördern.32 Die Aufnahme der vorgeschlagenen Bestimmung wird von zahlreichen zustimmenden Teilnehmern als äusserst wichtig für den nationalen und sozialen Zusammenhalt, die Solidarität zwischen den verschiedenen Regionen, das Gleichgewicht und die harmonische Entwicklung der Regionen, für das Wohl der Bevölkerung sowie für die Umsetzung der Chancengleichheit gewertet.33 Dies gelte insbesondere für die Randregionen, die unter den hohen Kosten der Grundversorgung litten; die Grundversorgung sei Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit dieser Regionen.34 Der Kanton GR begrüsst, dass der Entwurf den Bund verpflichte, abgelegene Gebiete zu versorgen.35
24 CVP; ASTAG, FRS.
25 SO.
26 FRS, TCS.
27 ASTAG, economiesuisse.
28 UR; CSP; SAB, Gemeindeverband.
29 GPS, SP.
30 Transfair.
31 GPS; FRC, SKS, dies insbesondere in ländlichen Gebieten und Bergregionen: Gemeindeverband.
32 JU, UR, VS; GPS, SP; SAB, SGB, Gemeindeverband, transfair, Travail.Suisse.
33 FR, JU, UR, VS; CSP, SP; litra, SAB, SBV, Gemeindeverband, transfair, Travail.Suisse.
34 GR, UR.
35 Der Bundesrat (erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage, Ziffer 2.1) geht dagegen davon aus, dass alle Gemeinwesen verpflichtet werden, dies aber nur auf ein Tätigwerden und nicht auf ein bestimmtes Ergebnis.