Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/83: Allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (Umsetzung der Motion 05.3232) · 16 Seiten
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Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren
vom 27. August 2010
Übersicht
Der zur Diskussion gestellte Entwurf einer neuen Verfassungsbestimmung ver-
pflichtet die Gemeinwesen, sich für die Grundversorgung einzusetzen. Er zählt
wichtige Sachgebiete der Grundversorgung beispielhaft auf und formuliert zentrale und weitgehend anerkannte Grundsätze der Grundversorgung. Die Bestim-
mung verankert in genereller Form Vorgaben und Handlungsaufträge für den Bund und die Kantone. Sie hätte kaum unmittelbare rechtliche Folgen. Ihre Bedeutung wäre im Wesentlichen politischer und symbolischer Art.
Die Motion 05.3232 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) verpflichtet den Bundesrat, dem Parlament einen Entwurf zu einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung zu unterbreiten. Der Bundesrat hatte sich gegen die Annahme der Motion ausgesprochen. Er ist nach wie vor skeptisch bezüglich der Einführung einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung. Die Motion verlangt eine offen ausgestaltete, allgemeine Bestimmung, die insbesondere die betroffenen Sachbereiche nicht abschliessend aufzählt. Die Grundversorgung ist eine äusserst vielschichtige und breite Querschnittsthematik und lässt sich auf Verfassungsebene kaum einheitlich in verbindlichen Rechtssätzen erfassen. Zu viele verschiedene Fragestellungen und zu viele verschiedene Regulierungsinstrumente träfen aufeinander. Es ist hingegen möglich, auf einer symbolischen und politischen Ebene die wichtigsten Grundsätze festzuhalten, nach denen in der Schweiz bereits heute eine bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit den grundlegenden Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs angestrebt wird. In der aktuellen Vernehmlassung soll sich insbesondere erweisen, ob eine Mehrheit der Adressatinnen und Adressaten eine neue, allgemeine Bestimmung für sinnvoll und nötig hält.