Vorlage Variante 1

Vernehmlassung 2011/101: Schweizerisches Strafgesetzbuch und Militärstrafgesetz (Umsetzung von Art. 121 Abs. 3-6 BV über die Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer) · 11 Seiten

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Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes

Art. 75 Abs. 1 Einleitungssatz

1Um die Durchführung eines Wegweisungsverfahrens oder einer Landesverweisung nach Artikel 66a StGB17 oder Artikel 49a MStG18 sicherzustellen, kann die zuständige kantonale Behörde eine Person, die keine Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt, während der Vorbereitung des Entscheides über ihre Aufenthaltsberechtigung für höchstens sechs Monate in Haft nehmen, wenn sie:

Art. 76 Abs. 1 Einleitungssatz

1Wurde ein erstinstanzlicher Weg- oder Ausweisungsentscheid eröffnet oder eine erstinstanzliche Landesverweisung nach Artikel 66a StGB19 oder Artikel 49a MStG20 ausgesprochen, so kann die zuständige Behörde die betroffene Person zur Sicherstellung des Vollzugs:

Art. 78 Abs. 1

1Hat eine Person ihre Pflicht zur Ausreise aus der Schweiz innerhalb der ihr angesetzten Frist nicht erfüllt und kann die rechtskräftige Weg- oder Ausweisung oder die rechtskräftige Landesverweisung nach Artikel 66a StGB21 oder Artikel 49a MStG22 aufgrund ihres persönlichen Verhaltens nicht vollzogen werden, so kann sie, um der Ausreisepflicht Nachachtung zu verschaffen, in Haft genommen werden, sofern die Anordnung der Ausschaffungshaft nicht zulässig ist und eine andere, mildere Massnahme nicht zum Ziel führt.

2. Asylgesetz vom 26. Juni 199823

Ersatz eines Ausdrucks

In den Artikeln 60 Absatz 2 Buchstabe a und 115 Einleitungssatz wird der Ausdruck «Strafgesetzbuches» ersetzt durch «StGB».

Art. 37 Abs. 4

4Das Bundesamt entscheidet mit besonderer Beförderlichkeit, wenn die asylsuchende Person in Auslieferungshaft ist oder wenn gegen sie eine Landesverweisung nach Artikel 66a des Strafgesetzbuchs24 oder Artikel 49a des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 192725 (MStG) ausgesprochen wurde.

17 SR 311.0

18 SR 321.0

19 SR 311.0

20 SR 321.0

21 SR 311.0

22 SR 321.0

23 SR 142.31

24 SR 311.0