Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 25 Seiten
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Fachgebieten Onkologie und Dermatologie. Nach Ansicht dieser Organisationen muss eine Einfuhr durch Medizinalpersonen möglich bleiben. Die FMH betont, dass es für die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte wichtig sei, dass ihnen die Arzneimittel direkt durch die Grossisten geliefert würden. Nach Ansicht des SwissTPH wäre es denkbar, die Möglichkeit zur Einfuhr von Kleinmengen von Arzneimitteln auf die Apotheken zu beschränken (mit Entschädigung für diese Dienstleistung), was eine Versorgung aus dem Ausland ausschliesslich über Grossisten-Kanäle ermöglichen würde.
Der Kanton Graubünden und das GRIP sprechen sich dafür aus, die Sensibilisierungskampagnen über die Risiken beim Kauf von Arzneimitteln aus unbekannten Quellen, vor allem über das Internet, weiterzuführen oder noch auszubauen. Andere Akteure erachten die derzeitige Regelung und das bestehende Kontrollsystem als ausreichend (TI und VSVA).
Nach Ansicht des Kantons Tessin lässt sich das angestrebte Ziel mit dem vorgeschlagenen Verbot nicht erreichen, da dieses nach dem Vorbild des Betäubungsmittelgesetzes gestaltet wurde; die Erfahrung habe gezeigt, dass die Käufe im Internet und die Einfuhr auf dem Postweg trotz Verbot weitergeführt würden. Zudem würde ein solches Verbot den legalen Kauf von Arzneimitteln im Ausland bei verlässlichen Quellen und zu tieferen Preisen verhindern. Um eine Arzneimittelversorgung über sichere und kontrollierte Kanäle sicherzustellen, schlägt der Kanton Tessin vor, Artikel 36 Absatz 3 AMBV dahingehend zu ändern, dass die Apotheken und andere Inhaber einer Detailhandelsbewilligung verpflichtet würden, Arzneimittel ausschliesslich über die bewilligten Schweizer Grossisten einzuführen. Dies würde eine Praxisänderung des Instituts bezüglich der Einfuhr durch nicht zugelassene Arzneimittelgrossisten erfordern.
5.3 Weitere Meinungen
13 Vernehmlassungsteilnehmer vertreten verschiedene andere Meinungen: zwei Kantone (LU und SG) und elf Organisationen (VKS, KAV, ASSGP, FIT, HKBB, Interpharma, SPO, pharmaSuisse, scienceindustries, SPhF und vips).
PharmaSuisse und der SPhF vertreten die Auffassung, die Regelung für die Einfuhr von Arzneimitteln durch Einzelpersonen müsse überdacht werden. Nach Ansicht dieser Organisationen besteht eine Inkohärenz zwischen den sehr strengen Einfuhrvorschriften für das Medizinalpersonal und den Vorschriften, die für Einzelpersonen gelten.
Der Kanton Luzern und die KAV sprechen sich für eine strengere Regelung der Einfuhr durch Einzelpersonen aus, nicht nur für in der Schweiz nicht zugelassene Arzneimittel, sondern auch für zugelassene Medikamente. Ihrer Meinung nach sollte die Einfuhr auf dem Post-/Kurierweg an klare, überprüfbare Bedingungen geknüpft werden (zum Beispiel ärztliches Rezept für das einzuführende Arzneimittel, das der Sendung beiliegen muss).
Die VKS zeigt sich bezüglich des Verbots unentschieden; sie macht geltend, je nach Wahl, die getroffen werde, müssten begleitende Massnahmen ergriffen werden, wie die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung über die Risiken, die mit gefälschten Heilmitteln verbunden seien.
Der Kanton St. Gallen und die SPO schlagen vor, die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel durch Einzelpersonen auf bestimmte Länder zu beschränken (zum Bespiel die EU-Staaten oder nach Ansicht der SPO auch die EFTA-Staaten, Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Singapur und die Vereinigten Staaten). Die Einfuhr aus anderen Ländern wie Indien oder aus dem Fernen Osten sollte aus Sicht der SPO verboten werden.