Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 25 Seiten
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4.11 Auswirkungen auf die Kantone
Aus Sicht des Kantons Basel-Stadt sind die kantonalen Aufgaben im Zusammenhang mit den Präventions- und Opferschutzmassnahmen, die im Übereinkommen vorgesehen werden, sowie den Informationsaustausch zwischen den Kantonen und mit dem Bund zu wenig präzise ausgeführt. Dasselbe gilt für die Ausführungen im erläuternden Bericht betreffend die finanziellen Auswirkungen, die sich für die Kantone ergeben.
Nach Ansicht des Kantons Aargau haben weder das Übereinkommen noch die vorgesehenen innerstaatlichen Rechtsänderungen relevante Auswirkungen auf die Strafverfolgungsbehörden des Kantons.
4.12 Informationsaustausch
Die VKS erachtet es als wichtig, dass der Informationsfluss zwischen dem Bund und den Kantonen nicht nur im Bereich der Strafverfolgung, sondern auch im Bereich der pharmakologischen Erkenntnisse zu den gefälschten Medikamenten optimal funktioniert.
4.13 Präventive Massnahmen
Der asd weist darauf hin, dass Artikel 18 des Übereinkommens, der sich auf die präventiven Massnahmen bezieht, den Aspekt der Internethandels ausser Acht lasse. Der Verband würde eine diesbezügliche Nachbesserung der Normen begrüssen.
Der Schweizerische Drogistenverband (SDV) erklärt sich bereit, sich an präventiven Massnahmen zu beteiligen.
4.14 Richtlinie 2011/62/EU und Rückverfolgbarkeit der Arzneimittel
Nach Ansicht des CP und der fer-sr ist es vor allem wichtig, das schweizerische Recht an das Recht der EU zur Bekämpfung von gefälschten Heilmitteln anzupassen.
Der Kanton Freiburg und die SP verlangen, dass die internationalen Standards in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit der Arzneimittel im HMG verankert werden, wobei den betreffenden Unternehmen und Gesellschaften eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen ist.
Pharmalog.ch betont ebenfalls, für eine wirksame Bekämpfung von gefälschten Produkten erschienen die in der Richtlinie 2011/62/EU vorgesehenen Massnahmen unerlässlich. Diese Organisation schlägt vor, in der Schweiz die gleichen Vorschriften anzuwenden wie in der EU und ein Authentifizierungs- und Überprüfungssystem einzuführen. Sie fordert den Gesetzgeber auf, die notwendigen Kontakte mit der Stiftung Refdata zu knüpfen.
Auch pharmaSuisse und der SPhF wünschen ein System zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Arzneimittel; sie betonen vor allem die Wichtigkeit einer Zusammenarbeit mit den Herstellern und Grossisten, damit die bereits bestehende Infrastruktur genutzt werden kann. Ausserdem sollten Arzneimittel nach Ansicht dieser Organisationen nur in Apotheken und/oder Drogerien mit entsprechender Fachberatung verkauft werden.
Das Groupement Romand de l'Industrie Pharmaceutique (GRIP) weist darauf hin, die Einführung von Kontroll- und Identifikationsmitteln vom Typ Data Matrix werde die Gefahr erheblich verringern,