Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 25 Seiten

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1 Ausgangslage

Das Übereinkommen des Europarats über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime-Konvention) hat das Ziel, eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch gefälschte Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte) zu verhindern. Die Konvention hält die Straftatbestände in Bezug auf die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Handel mit gefälschten Heilmitteln sowie den Schutz der Rechte der Opfer dieser Straftaten fest. Zudem regelt sie die nationale und internationale Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Fragen des Patentschutzes und des geistigen Eigentums stehen explizit nicht im Fokus der Konvention.

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2011 die Unterzeichnung der Konvention durch die Schweiz beschlossen. Die Unterzeichnung erfolgte am 28. Oktober 2011 zusammen mit elf weiteren europäischen Staaten im Rahmen einer internationalen Konferenz in Moskau, an der die Grundlagen für eine effektive Umsetzung des Übereinkommens gelegt wurden. Das Übereinkommen ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Mit dem Heilmittelgesetz (HMG) und den entsprechenden Ausführungsverordnungen verfügt die Schweiz über gesetzliche Grundlagen, um die Fälschung von Arzneimitteln strafrechtlich zu verfolgen. Die Ratifizierung der Medicrime-Konvention erfordert jedoch noch einzelne Anpassungen im HMG und in der Strafprozessordnung (StPO). Diese betreffen insbesondere die Verbesserung des Informationsaustauschs, die Erweiterung der Möglichkeiten der strafrechtlichen Ermittlung sowie die Klärung der Rechtslage für die Vermittlung von Heilmitteln.

Unabhängig von der Frage der Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention wurden zwei parlamentarische Vorstösse1 eingereicht, die sich auf das Problem der Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel durch Einzelpersonen beziehen. In seinen Antworten hat der Bundesrat erklärt, er werde diese Frage im Rahmen der Ratifizierung der Medicrime-Konvention prüfen. Die Vernehmlassungsteilnehmer wurden deshalb aufgefordert, sich auch zur Frage zu äussern, ob die Einfuhr nicht zugelassener verwendungsfertiger Arzneimittel auf das persönliche Mitführen über die Grenze beschränkt werden soll, mit anderen Worten, ob Einzelpersonen die Einfuhr derartiger Arzneimittel auf dem Post-/Kurierweg untersagt werden soll.

2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Genehmigung und Umsetzung der Medicrime-Konvention am 18. Dezember 2013 eröffnet. Das Verfahren dauerte bis 2. April 2014.

Neben den Kantonen, den interkantonalen Organisationen (Kantonskonferenzen) und dem Fürstentum Liechtenstein wurden zwölf politische Parteien, zwölf gesamtschweizerische Dachverbände und 135 andere Organisationen und interessierte Kreise, d. h. insgesamt 191 Adressaten, zur Vernehmlassung eingeladen. Die Liste der Adressaten ist in Anhang 2 beigefügt.

1Anfrage Hardegger (12.1065) «Einfuhr nicht zugelassener, verwendungsfertiger Arzneimittel durch Einzelpersonen». Interpellation Kessler (12.3746) «Qualitativ schlechte Medikamente aus Indien.

Gesundheitsrisiko und hohe Kosten».