Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 25 Seiten
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Insgesamt gingen 74 Antworten ein. Eine Antwort eingereicht haben alle Kantone, zwei interkantonale Organisationen, vier politische Parteien, vier gesamtschweizerische Dachverbände, 31 andere Organisationen und interessierte Kreise sowie sieben Organisationen, die nicht direkt angefragt worden waren. 45 dieser Stellungnahmen betreffen auch die Frage der Beschränkung der Arzneimitteleinfuhr durch Einzelpersonen. Ausserdem haben zwölf Akteure mitgeteilt, sie verzichteten auf eine Stellungnahme oder hätten keine Bemerkungen anzubringen.
Im vorliegenden Bericht werden die geäusserten Ansichten zusammengefasst. Zunächst werden die Standpunkte der Vernehmlassungsteilnehmer zur Ratifizierung des Übereinkommens und zu den Änderungen des HMG und der StPO allgemein dargelegt; danach folgen die Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln und Themen. Zum Schluss sind die Stellungnahmen zur Frage der Beschränkung der Einfuhr durch Einzelpersonen zusammengefasst. Die verwendeten Abkürzungen sind in Anhang 1 aufgeführt.
3 Allgemeine Beurteilung der Vorlage
20 Kantone und die Mehrheit der anderen Akteure, die eine Stellungnahme eingereicht haben (27 von 36) erklären sich mit der Ratifizierung des Übereinkommens einverstanden. Sechs Kantone (AI, GE, LU, SG, SO, VS) sowie die Schweizerische Kantonsapothekervereinigung (KAV), der Arbeitgeberverband der Schweizer Dentalbranche (asd), die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH), Intergenerika und der Schweizerische Apothekerverband (pharmaSuisse) stimmen der Umsetzung des Übereinkommens im schweizerischen Recht generell zu, ohne sich zur Ratifizierung selbst zu äussern.
Die meisten von ihnen begrüssen die vorgesehenen Anpassungen im HMG und in der StPO allgemein. Viele dieser Akteure schlagen jedoch einzelne Änderungen vor.
Das Centre Patronal (CP) lehnt die Ratifizierung ab und die Schweizerische Volkspartei (SVP) bezweifelt aus grundsätzlichen Überlegungen, dass sie notwendig ist. Beide erachten es als ausreichend, das Übereinkommen im schweizerischen Recht umzusetzen. Die SVP betont, dass es wichtig sei, Gesetzesänderungen weiterhin in der Schweiz regulär zu debattieren und zu legitimieren und zu verhindern, dass sie über internationale Übereinkommen automatisch oder dynamisch Einzug nähmen. Das CP erachtet eine Ratifizierung zumindest als verfrüht. Auch aus Sicht der Fédération des Entreprises Romandes (fer-sr) und des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) ist die Ratifizierung nicht dringlich und kann warten. Hingegen sprechen sich alle vier dafür aus, das Übereinkommen im schweizerischen Recht umzusetzen.
Zudem vertritt das CP die Ansicht, die Bestimmungen des Übereinkommens könnten zu Unvereinbarkeiten mit dem innerstaatlichen Recht führen oder gar in der Praxis Probleme mit der Rechtssicherheit aufwerfen. Die fer-sr befürchtet, die Bestimmungen des Übereinkommens könnten zu Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten führen und vor allem den legalen Arzneimittelhandel behindern, da gewisse unbeabsichtigte Fehler Fälschungen gleichgesetzt werden könnten.
Das Schweizerische Tropen- und Public-Health-Institut (SwissTPH) zeigt sich ebenfalls besorgt darüber, dass das Übereinkommen den legalen Arzneimittelhandel behindern könnte. Es betont, dass klar zwischen gefälschten Arzneimitteln und der Missachtung der Rechte am geistigen Eigentum unterschieden werden müsse, und weist auf die Gefahr einer Einschränkung des Handels mit Generika hin.