Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/114: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Fälschung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und über ähnliche die öffentliche Gesundheit gefährdende Straftaten (Medicrime Konvention) · 25 Seiten

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weisen darauf hin, die Behandlung allfälliger Komplikationen, die auf Arzneimittel von mangelhafter Qualität zurückzuführen seien, verursachten zusätzliche Kosten für die öffentliche Hand.

Zahlreiche Akteure (AG, BE, BL, BS, GE, GL, NE, NW, OW, SO, SZ, ZH, Intergenerika und CVP) machen zudem geltend, die Arzneimittelversorgung sei durch dieses Verbot nicht gefährdet, da die Einfuhr durch persönliches Mitführen im Reiseverkehr oder durch Medizinalpersonen möglich bleibe. Überdies entspreche ein solches Verbot der Logik des Bundesrechts, das ein grundsätzliches Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln vorsehe (BL). Damit bestünde eine Analogie zur restriktiven Regelung für Dopingmittel (GL, NW und OW) oder zu jener für Betäubungsmittel (BS).

Der Kanton Basel-Stadt fügt hinzu, dass die Schweiz nicht das einzige Land mit einer solchen Regelung wäre, und erwähnt Deutschland, wo die Einfuhr von Arzneimitteln durch Einzelpersonen verboten ist. Gemäss diesem Kanton würde ein Verbot den administrativen Aufwand und die Kosten der Kontrolle verringern (Analyse von Produkten mit nicht identifizierbarem Inhalt oder Überprüfung der Monatsdosis). Der Gesetzgeber habe beabsichtigt, Touristen zu ermöglichen, ihre eigenen Arzneimittel in die Schweiz mitzubringen, nicht jedoch die Einfuhr auf dem Postweg zu gestatten. Mit dem zunehmenden Internethandel sei diese Bestimmung jedoch umgangen und ausgehöhlt worden. Der Kanton Genf weist zudem darauf hin, die betreffenden Arzneimittel würden in der Regel aus zwei Gründen über das Internet gekauft: aus wirtschaftlichen Überlegungen oder um die Pflicht zu umgehen, ein Arztrezept vorzulegen.

Die Kantone Basel-Land, Basel-Stadt, Thurgau und die CVP erklären übereinstimmend, der Internethandel lasse sich nur schwer kontrollieren. Der Kanton Thurgau hält fest, Art, Menge und Herkunftsländer der am Zoll abgefangenen Medikamentensendungen wiesen darauf hin, dass Medikamente eher selten zwecks Eigenbedarf im Ausland bestellt würden. Die Kantone Schaffhausen, Solothurn und Zug weisen darauf hin, dass es für die Konsumentinnen und Konsumenten schwierig sei, die Vertrauenswürdigkeit der Quelle zu beurteilen oder eine Fälschung zu erkennen.

Schliesslich verlangen die Kantone Glarus, Nidwalden, Obwalden und Schwyz, dass die "Businessto-business"-Einfuhr (zum Beispiel zwischen Apotheken oder Spitalapotheken) möglich bleibt, solange die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe bis zum Hersteller gewährleistet ist.

5.2 Gegen das vorgeschlagene Verbot

14 Vernehmlassungsteilnehmer sprechen sich gegen das Verbot für Einzelpersonen aus, in der Schweiz nicht zugelassene verwendungsfertige Arzneimittel auf dem Postweg einzuführen: sieben Kantone (AI, AR, GR, TI, UR, VD, VS), sechs Organisationen (CP, fer-sr, FMH, GRIP, SwissTPH, VSVA) und eine politische Partei (Die Liberalen [FDP]).

Ein grosser Teil dieser Akteure verweist auf die persönliche Freiheit der Konsumentinnen und Konsumenten (AI, AR, TI, UR, VS, CP, fer-sr, GRIP und FDP). Es wird auch auf die Schwierigkeiten der Umsetzung eines solchen Verbots hingewiesen, zum Beispiel auf eine deutliche Erhöhung des Verwaltungsaufwands für die betroffenen Vollzugsbehörden (AI, GR, UR, VD, VS, fer-sr, GRIP und SwissTPH).

Einige Vernehmlassungsteilnehmer (VS, CP, fer-sr, FMH und SwissTPH) befürchten, dass kranke Touristen, die sich in der Schweiz aufhalten, keinen Zugang zu den Arzneimitteln mehr erhalten, die sie zur Behandlung benötigen. Die FMH und das SwissTPH äussern die Befürchtung, dass ein solches Verbot die Einfuhr bestimmter Arzneimittel, vor allem gegen Tropenkrankheiten, oder von «Off-Label»- oder «Compassionate-Use»-Medikamenten beeinträchtigen könnte, vor allem in den