Botschaft

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht

1.5.5 Mittelbedarf

Weil die Aufteilung der Mittel auf die Privatbahnen erst im Verlaufe des Dezembers 2012, nach der Verabschiedung der verschiedenen Verpflichtungskredite der

öffentlichen Hand (Bund und Kantone), definitiv feststehen wird, sind die

nachfolgenden Beträge zulasten der Kantone und des Bundes sowie die Angaben zu den Privatbahnen vorderhand provisorisch.

Betriebsabgeltungen

Mit den unter der Bezeichnung «Betriebsabgeltungen» gewährten Abgeltungen kann die gemäss Budget und Mittelfristplan entstehende Kostenunterdeckung in der Betriebsrechnung der Sparte Infrastruktur ausgeglichen werden. Gemäss Schätzungen des BAV aufgrund der Angaben der Privatbahnen ergibt sich für die Infrastruktur der Privatbahnen für die Jahre 2013 bis 2016 ein Abgeltungsbedarf von insgesamt 960 Millionen Franken.

Gemäss dem neuen Schlüssel der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über die Anteile der Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV) entfallen davon 686 Millionen Franken (71.5%) auf den Bund und 274 Millionen Franken (28.5%) auf die Kantone.

Die Betriebsabgeltungen sinken insbesondere wegen der Einführung des neuen Trassenpreissystems. Das neue Trassenpreissystem erhöht die Trassenpreiserlöse der Privatbahnen ab 2013 um jährlich etwa 30 Millionen Franken und reduziert damit den Abgeltungsbedarf..

Diese Mehrerlöse tragen zur teilweisen Abdeckung der erhöhten Investitionsbeiträge bei – insbesondere zum Ausgleich des laufend steigenden Abschreibungsaufwandes

– und dürfen nicht als Lastenübertragung auf die Sparte Verkehr angesehen werden. Letztere wird die Erhöhung des Trassenpreises über eine gezielte Anpassung ihrer Tarife auffangen müssen.

Die Hälfte der Betriebsabgeltungen würde auf die drei Infrastrukturbetreiberinnen BLS Netz AG, DB Netz und RhB entfallen.

Investitionsbeiträge

Die Investitionsbeiträge umfassen A-Fonds-perdu-Beiträge zum Ausgleich des Abschreibungsaufwandes und zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen.

Der Mittelbedarf für die Periode 2013–2016 wurde aufgrund einer ersten Bestandsaufnahme und der bis am 31. Oktober 2011 von den Unternehmen eingereichten Mittelfristplanungen für diese Periode ermittelt. In den nachfolgenden Zahlen nicht enthalten sind Investitionen, die aus anderen Quellen (FinöV-Fonds, Infrastrukturfonds, BehiG-Sondermittel usw.) finanziert werden.

Die Investitionsvorhaben lassen sich in die folgenden drei Kategorien unterteilen:

– Substanzerhaltung;

– technische Verbesserungen und Anpassungen an Normen/Gesetze

(z.B. Behindertengleichstellungsgesetz, Sanierung von Bahnübergängen, Sicherheit);

– Erweiterung (Kapazitätserhöhung).