Botschaft

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 26Fedlex · Erläuternder Bericht

(Mio. Franken) 2013 2014 2015 2016 2013-2016

Plafonds UVEK 1527 1548 1573 15986346

Aufstockung Eidgn. Räte - - - - - Kompensation LSVA 22 72 122 162378

Total 1549 1620 1695 17606624

Mit der Reduktion der jährlichen Einnahmen des FinöV-Fonds von insgesamt 650 Millionen Franken für SBB-Infrastruktur und Privatbahninfrastruktur (vgl. Ziffer 1.5.6) für die Jahre 2013 bis 2016 ist keine Anpassung des Bauprogramms der aktuell aus dem FinöV-Fonds finanzierten Vorhaben (NEAT, HGV-Anschlüsse, Lärmsanierung, ZEB) erforderlich. Eine darüber hinausgehende Kompensation bei der LSVA würde zu Verzögerungen bei den Eisenbahn-Grossprojekten führen.

Die Finanzierung des Mehrbedarfs über eine Reduktion der jährlichen Einnahmen des FinöV-Fonds erfolgte bereits für die LV 2011-2012 Bund-SBB. Mit der Weiterführung dieser Reduktion für die LV-Periode 2013-2016 wird bereits dem angedachten Finanzierungsmodell eines Bahninfrastrukturfonds (BIF) gemäss der Vernehmlassungsvorlage zu Finanzierung und Ausbau Bahninfrastruktur (FABI) vorgegriffen.

1.5 Leistungsvereinbarungen für Privatbahninfrastrukturen 2013–2016

1.5.1 Fortführung des Finanzierungsmodells 2011–2012

Die 2011 eingeführte Harmonisierung der Finanzierungsinstrumente der SBB und der Privatbahnen hat sich bewährt und wird fortgeführt. Um die Angleichung der Finanzierung der Infrastruktur der Privatbahnen weiter voranzutreiben, sind folgende Anpassungen notwendig:

− Fortführung der Angleichung der Instrumente zur Eisenbahninfrastruktur-

finanzierung von Privatbahnen und SBB mit neu einem vierjährigen Verpflichtungskredit anstelle des bisherigen Verpflichtungskredits mit einer einmaligen Laufzeit von zwei Jahren. Damit sind alle Auszahlungen des Bundesanteils an den Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträgen an die Privatbahnen gewährleistet;

− endgültige Umstellung auf die Programmfinanzierung und Abkehr von der

auf einzelne Objekte bezogenen Finanzierung durch die Kantone. Die Kantone müssen demzufolge ähnliche Finanzierungsinstrumente schaffen, um ihren Anteil an den Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträgen zu decken;

− Abschluss von trilateralen vierjährigen Leistungsvereinbarungen (LV)

zwischen dem Bund, den betroffenen Kantonen und Privatbahnen. Diese vierjährigen LV legen für die Periode 2013–2016 und für jede Privatbahn die Höhe der Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge sowie ihre Aufteilung unter den Bestellern fest. Zur Erinnerung: Die Investitionsbeiträge bestehen einerseits aus den A-Fonds-perdu-Beiträgen zum Ausgleich des