Botschaft

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten

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Gemäss Schätzungen des BAV aufgrund der Angaben der Privatbahnen sind – nach Abzug der Beiträge Dritter – für die Jahre 2013–2016 Investitionsbeiträge in der Höhe von 3296 Millionen Franken erforderlich. Der grösste Teil davon wird auf Massnahmen für die Substanzerhaltung und technische Verbesserungen der bestehenden Anlagen entfallen.

Zur Finanzierung dieses Investitionsbedarfs wären gemäss dem neuen Schlüssel der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über die Anteile der Kantone an den Abgeltungen und Finanzhilfen im Regionalverkehr (KAV) Investitionsbeiträge des Bundes von 2139 Millionen Franken und der Kantone von 1157 Millionen Franken erforderlich. Die Hälfte der Investitionsbeiträge würde dabei auf die vier Infrastrukturbetreiberinnen BLS Netz AG, RhB, MGI und SOB entfallen.

Die Tabelle unten zeigt die vorgesehene Aufteilung der Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge der öffentlichen Hand (Bund und Kantone) auf die Privatbahnen. Die endgültigen Beträge werden erst nach Unterzeichnung aller LV, das heisst, im Laufe des Januars 2013, feststehen.