Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/127: 04.472 Pa. Iv. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (Darbellay) · 13 Seiten

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4.3 Andere Auswirkungen

Der Umstand, dass hier ein Teilaspekt des Bauens ausserhalb der Bauzonen separat revidiert wird, erfordert eine Koordination mit den bereits angelaufenen Arbeiten zu einer Gesamtüberprüfung der Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen.

5 Verhältnis zum europäischen Recht

Die in der Revisionsvorlage vorgeschlagenen Änderungen sind mit den Bestrebungen auf europäischer Ebene vereinbar.

6 Rechtliche Grundlagen

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die in diesem Bericht vorgeschlagenen Änderungen stützen sich auf Artikel 75 der Bundesverfassung (BV16). Der Grundsatz, das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen, wird nicht in Frage gestellt. Die Landwirtschaftszone soll auch künftig möglichst frei von Bauten und Anlagen gehalten werden.

6.2 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

In den Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln wurde dargelegt, in welchen Bereichen und in welchem Umfang eine Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an den Bundesrat erfolgt.

6.3 Erlassform

Die Erlassform ergibt sich aus dem geltenden, durch die Revision punktuell anzupassenden Recht.

16 SR 101