Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/127: 04.472 Pa. Iv. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (Darbellay) · 13 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

vision der Tierschutzverordnung (TSchV5) die einschlägigen Bestimmungen des Raumplanungsrechts konkretisiert und nahm Kenntnis davon, dass die Anpassung der Richtlinien und die Arbeiten für die nächste Revision des RPG im Gange waren.

Am 12. Juni 2009 sprach sich der Nationalrat mit 117 zu 55 Stimmen erneut für die parlamentarische Initiative aus6. Er folgte somit der Mehrheit der Kommission, welche geltend machte, dass mit der jüngsten Revision des Raumplanungsrechts und der Tierschutzverordnung nicht alle Probleme geregelt worden seien, die sich für Personen stellen, die Freizeitpferde in der Landwirtschaftszone halten wollen. Ihrer Auffassung nach sollte die Totalrevision des RPG nicht mehr abgewartet werden, weil der Entwurf in der Mitte April 2009 abgeschlossenen Vernehmlassung umstritten gewesen sei. In den Augen der Kommissionsmehrheit sollte deshalb der Initiative Folge gegeben werden, um sicherzustellen, dass das Problem der Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone geregelt wird. Die Minderheit der Kommission stellte sich hinter den ablehnenden Beschluss des Ständerates. Sie machte geltend, dass den mit der Gesetzesänderung vom 23. März 2007 gemachten Erfahrungen gegebenenfalls bei der nächsten RPG-Revision Rechnung getragen werden könne.

Angesichts des klaren Beschlusses des Nationalrates sowie dessen, dass die umstrittene Vorlage zur Totalrevision des RPG schliesslich nur in eine Teilrevision münden würde, beantragte die UREK-S ihrem Rat im Juni 2009 mit 6 zu 5 Stimmen, der Initiative Folge zu geben, weil es letztlich Sache des Nationalrates sein werde, sich eingehend mit der Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone und deren Regelung zu befassen. Auch räumte sie ein, dass für die Pferdehalterinnen und Pferdehalter sowie für die Landwirtschaft, die sich zur Einkommenssicherung weiterentwickeln müsse, die Rechtslage noch nicht vollends zufriedenstellend sei. Die Minderheit der Kommission rief den ablehnenden Beschluss des Ständerates in Erinnerung und hielt fest, dass sich die Sachlage nicht grundlegend ändere, bloss weil die nächste Revision des RPG eine Teilrevision sein werde. Schliesslich führte sie an, dass der Schutz und die Nutzung der Landwirtschaftszone gesamthaft und nicht punktuell angegangen werden müsse. Mit 23 zu 9 Stimmen gab der Ständerat am 21. September 2009 der parlamentarischen Initiative schliesslich ebenfalls Folge7.

Mit diesem übereinstimmenden Beschluss der beiden Räte wurde die Kommission gemäss Artikel 111 Absatz 1 ParlG beauftragt, innert zwei Jahren eine Vorlage auszuarbeiten.

1.1 Arbeiten der Kommission

Die Kommission hat seit November 2010 an mehreren Sitzungen über die Umsetzung dieser Initiative diskutiert, dies insbesondere im Rahmen der Beratung der Teilrevision des RPG (10.019), welche als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» (10.018) ausgearbeitet wurde. Sie beschloss am 22. August 2011, dem Parlament eine separate Vorlage zur RPG-Revision zu unterbreiten.

5 RS 455.1

6 BO 2009 N 1273

7 BO 2009 E 927