Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/127: 04.472 Pa. Iv. Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone (Darbellay) · 13 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 8. Oktober 2004 reichte Nationalrat Christophe Darbellay eine parlamentarische Initiative zur Änderung des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG1) ein. Die parlamentarische Initiative verlangt eine Lockerung oder gar eine Aufhebung der Bestimmungen, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone zu stark einschränken oder verhindern.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N, hiernach: die Kommission) gab der parlamentarischen Initiative im Januar 2005 Folge.

Als die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) im April 2005 zum Beschluss ihrer Schwesterkommission Stellung zu nehmen hatte, setzte sie die Vorprüfung der Initiative aufgrund der angekündigten Teilrevision des RPG aus. Nachdem das Parlament am 23. März 2007 diese Teilrevision (05.084) verabschiedet hatte, nahm die UREK-S im Juni 2007 die Vorprüfung wieder auf und sprach sich einstimmig gegen den Beschluss der UREK-N aus mit der Begründung, dass die in der Initiative verlangten gesetzlichen Lockerungen in die besagte Revision aufgenommen worden seien.

Die Kommission hatte darauf erneut über die Initiative zu befinden und zu entscheiden, ob sie ihrem Rat Folgegeben oder Nichtfolgegeben beantragen will (Art. 109 Abs. 3 Parlamentsgesetz [ParlG]2). Sie beantragte am 12. November 2007 mit 18 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben, weil ihrer Auffassung nach die am 1. September 2007 in Kraft getretene RPG-Revision den Initiativanliegen weitgehend entsprach. Sie hielt zudem fest, dass es zu früh sei, die Umsetzung der neuen Gesetzesbestimmungen über die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone zu evaluieren, doch gebe es keinen Grund, an ihrem Beschluss, der Initiative Folge zu geben, festzuhalten, weil dem Parlament im Jahre 2009 ein Entwurf für eine Totalrevision des RPG vorgelegt werde. Eine Minderheit war hingegen der Ansicht, die Umsetzung der neuen Gesetzgebung in den Kantonen und die angekündigte RPG-Revision müssten abgewartet werden. Sie hielt es für verfrüht, die Initiative abzulehnen, solange nicht sichergestellt sei, dass die Problematik der Haltung von Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone in die geplante RPG-Revision aufgenommen werde. Der Nationalrat folgte am 5. März 2008 mit 94 zu 72 Stimmen der Kommissionsminderheit3.

Der Ständerat beschloss am 10. Dezember 2008 auf Antrag der UREK-S ohne Gegenstimme, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben4. Er war wie seine Kommission der Ansicht, dass die Bestimmungen über die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone durch die RPG-Revision gelockert werden. Zudem hielt er fest, dass die am 1. September 2008 in Kraft getretene Totalre-

1SR 700

2 SR 171.10

3 AB 2008 N 85

4 AB 2008 S 949