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Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 103 Seiten

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metischen Mitteln verboten. Davon ausgenommen sind CMR-Stoffe, die in Anhang 3 aufgeführt sind und gemäss den dort angegebenen Voraussetzungen verwendet werden.

6

Bisheriger Absatz 5

II

Die Anhänge 1-4 erhalten die neuen Fassungen gemäss Beilage.

III

Kosmetische Mittel, die der Änderung vom … nicht entsprechen, dürfen noch bis zum …(12 Monate nach IKT) nach bisherigem Recht hergestellt, eingeführt und gekennzeichnet werden. Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

IV

Diese Änderung tritt am ... in Kraft.

… Eidgenössisches Departement des Innern:

Didier Burkhalter

und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 286/2011, ABl. L 83 vom 30.3.2011, S. 1.