Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten
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Bemerkungen zu einzelnen Themen
Grundsätzlich wird die Ablösung der Meldepflicht durch die Bewilligungspflicht für den gewerbsmässigen Umgang mit Tieren begrüsst, teilweise auch die neue Bewilligungspflicht für Klauenpfleger. Weitere vorgeschlagene Meldepflichten, wie die Meldepflicht für Schutzdienstausbildner, Meldepflicht für Ausbilderinnen und Ausbilder, Meldepflicht für die Verwendung lebender Tiere in der Jagdhundeausbildung etc. werden unter dem Hinweis auf die Ressourcenproblematik im Vollzug abgelehnt (LU, ZG, KT AG, KT GL, KT LU, KT GE, KT BE, SG, SO, RRZH, SZ, BE, OW, NE, NW, SH, TG, FR, KT GR, AR, KT SG, VdU, TI,
VSKT). Auch Bauernverbände und weitere Organisationen befürchten einen unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand (ASR, ASTAG, BVN, BVO, Bio Suisse, BBV, CAJB, CNAV, CVA, FSFM, KOLAS, LOBAG, LBV, SBV, SZZV, SGBV, SKMV, SOBV, SwissBeef, ZBV).
Weiter wird von vielen Kantone, kantonalen Departementen und Veterinärämtern (KT BE, SZ, OW, VdU, NW, TG, LU, KT SO, KT GL, KT LU, KT JU, KT BS, KT GE, KT GR, KT SG, VSKT) bedauert, dass kein Vorschlag für eine Regelung von Veranstaltung mit Tieren im Revisions-Entwurf Eingang gefunden hat.
Die Rechtsänderung im Bezug auf Fischerei mit Wiederhaken wird begrüsst (LU, ZG, KT SO, VdU, JFK-CSF-CCP, SFiV). Gleichzeitig wird jedoch bemängelt, dass das Töten von kleinen Fischen (<22cm) weiterhin nicht ausreichend geregelt sei. Oder mit anderen Worten: die Vorschriften im Fischereibereich wurden zwar verbessert, sind aber noch nicht überall optimal (KT BE).
Vereinzelt wird gefordert, dass bei der Ausbildung im Tierschutz die Gesichtspunkte der Biosicherheit vermehrt eingebunden werden müssten. Dies mit der Begründung, dass gebietsfremde Tiere und Pflanzen, welche der direkten menschlichen Kontrolle entkommen oder fahrlässig freigelassen werden, Mensch, Tier und Umwelt sowie der biologischen Vielfalt Schaden könnten (RRZH, GDZH, AUSZ, VdU).
Verschiedentlich wird auch darauf hingewiesen, dass bei der Übersetzung die Begriffe konsistent verwendet werden sollten und auf Tippfehler hingewiesen. Diese Hinweise werden direkt aufgenommen und nachfolgend nicht im Bericht erwähnt.
Zu einzelnen Artikeln in der Revisionsvorlage sind auch Kommentare oder Anträge zu nicht betroffenen Absätzen oder Vorschläge für neue Absätze eingereicht worden. Diese werden mit der Anmerkung (nicht in Revisionsvorlage bzw. neu und nicht in Revisionsvorlage) aufgeführt. Zudem sind zu fast allen von der Revision nicht erfassten Bestimmungen Kommentare eingegangen. Diese wurden vom Bundesamt für Veterinärwesen eingesehen, jedoch nicht in diesem Bericht aufgeführt.
Stellungnahmen von Gruppen
Die Stellungnahme von DGHT Landesgruppe Schweiz ist als Kopie von 4 Stadtgruppen (Basel, Bern, Winterthur, Zürich) und von 214 Privatpersonen eingegangen.
Mehrere Organisationen schliessen sich vollumfänglich der Stellungnahme des Schweizer Tierschutz (STS) an. Dies sind: ATS, TSV GL, RDw, SPA CHF, THP, THST, TSVKR, TSV OW, TSV Sirnach.
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