Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten
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Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren
Allgemeine Bemerkungen
ALN und ZTS begrüssen den Änderungsvorschlag.
Titel
KT BE und landwirtschaftliche Kreise bemängeln, dass mit der geplanten Titel-Anpassung nicht ihren Anliegen entsprochen werde (SZZV, LBV, SVP, ZBV, ZBB, BBV, BVN, BVO,
BVU, SwissBeef, SBV, swissherdbook, ASR, Bio Suisse, CJA, AGORA, CAJB, CNAV). Von drei Organisationen wird die Begriffsänderung im Titel begrüsst (VSP, SNG, SKNT-SNG).
Art. 7a Auslauffläche mit stromführenden Zäunen
Das Festlegen von Mindestgrössen für Auslaufflächen mit stromführenden Zäunen wird begrüsst von SVPA, TSV Winterthur, Prom, KAG, GST und TIR. Die Neuerung wird jedoch von landwirtschaftlichen Kreisen überwiegend abgelehnt (CJA, ProVI, SMP, SZZV, LBV, SVP, ZBV, ZBB, BBV, AGORA, CAJB, BVN, BVO, BVU, SwissBeef, SBV, swissherdbook, ASR, SBLV, Bio Suisse, CNAV, KOLAS, LU, SMP).
NW hält fest, dass der vorliegende Vorschlag nicht mit den Mindestmassen gemäss
Ethoprogrammverordnung kompatibel ist und somit die bewährte Praxis in Frage gestellt wird.
Von vielen Seiten wird das Anliegen geäussert, dass auch für Pferde Mindestflächen definiert werden, und diese in Art. 7a integriert werden (KT BE, NW, AG, KT LU, GST, AFL SZ, GL, KT JU, TI). Zusätzlich fordern mehrere Kantone dass die Mindestauslaufflächen in Anhang 2bisausdrücklich für permanente Ausläufe gültig sind (AR, TG, SH, KT SG, GL, SG, RRZH). FR betont, dass für Mutterkühe und Pferde mindestens zwei Drähte/Bänder im Auslauf gespannt werden müssen und KIP will keinen Unterschied in den Abmessungen bei verschiedenen Materialien von Laufhofabschrankungen.
Art. 7b Winterfütterungsperiode
Die Angleichung der Dauer der Winterfütterungsperiode an die Ethoprogrammverordnung wird von vielen Seiten begrüsst (SMP, SZZV, NW, LBV, SVP, ZBV, ZBB, BBT, BVN, BVO, BVU, SH, SwissBeef, SBV, Bio Suisse, Prom, SGBV, KIP, LU, AFL SZ). Grundsätzlich wird von den meisten Kantonen und einigen Organisationen eine Definition der Winterfütterungsperiode begrüsst, gleichzeitig aber bemängelt, dass sie zu lange dauert (SG, KT GE, KT BE, KT GR, VSKT, KT SO, GL, KT SG, TG, TVL, OW, KT BS, VdU, AG, RRZH, kf).
ZBV und SBLV monieren, dass es nicht praxistauglich sei, die Winterfütterungsperiode für die gesamte Schweiz gleich zu definieren und verlangen eine Anpassung an regionale Begebenheiten.
Art. 19 Tränkezapfen
062.2/2007/00195 \ COO.2101.102.7.19288 46/56