Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten

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Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren

Allgemeine Bemerkungen

Die Änderungsvorschläge werden von vielen Seiten begrüsst (ZTS, SVV, ASTAG, SDAT, TI, ETHR).

Unter anderem werden insbesondere die Bestimmungen im Bereich Tiertransporte für Nichtnutztiere (AG, GST) und im Bereich der Klauenpflege (GST) sowie die Regelung der Ausbildung für Personen, die eine kantonale Bewilligung nach Art. 76 Abs. 3 erwerben wollen, begrüsst.

Weitere Bestimmungen bezüglich Ausbildung werden im Bereich der Zahnpflege bei Pferden (VSP), bei Pferdehaltungen mit weniger als fünf Pferden (Pgd) und bei der FBAusbildung (SVBT) gefordert.

Landwirtschaftsnahe Kreise halten fest, dass in der Bildungslandschaft der landwirtschaftlichen Berufe dem Tierschutz bereits grosse Beachtung geschenkt wird und fordern deshalb eine sorgfältige Abstimmung der Ausbildungen gemäss TSchV auf die landwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildungen, um Doppelspurigkeiten zu verhindern (CJA, AGRIDEA, SKV,

SMP, SZZV, LBV, SVP, BBV, AGORA, ZBV,ZBB, CAJB, RGD, BVN, BVO, BVU, SH,

SwissBeef, SBV, swissherdbook, ASR, Mutterkuh Schweiz, SBLV, Bio Suisse, CNAV,

SGBV).

Aus demselben Grund fordern sie, dass bestehende Bildungsangebote für Klauenpfleger anzuerkennen sind (CVA, AGORA, CAJB, CNAV, SZZV, LBV, SVP; BBV, ZBV, ZBB, BVN, BVO, BVU, SwissBeef, SBV, Mutterkuh Schweiz).

Laut GDZH, RRZH und VdU soll in alle Ausbildungen zum Umgang mit Tieren, namentlich für Verkaufspersonal im Detail- und Fachhandel, die Problematik gebietsfremder, invasiver Arten Eingang finden.

Weitere allgemeine Bemerkungen:

 In der Verordnung müsse klar gestellt werden, ob Ausbildungs- und Prüfungsmodule der SKG für kantonale Prüfungen nach Art. 76 TSchV anerkannt werden oder nicht: AGJ.

 « Tiergruppe » durch präzisere Formulierung „Tierkategorie“ ersetzen : Proviande, FG TTS, SFF.

 Eine Anpassung an die Praxis ist für die Aquaristik in der Ausbildungsverordnung notwendig. Zur intensiven Zucht von Zierfischen soll eine längere Praxis mit Aquarien Voraussetzung sein: SDAT.

 Befürchtung, dass die Ausbildung der Detailhandelsfachpersonen im Zoofachhandel zu teuer wird: KT GL.

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