Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/16: Änderung der Tierschutzverordnung (TSchV), der Verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren sowie der Verordnung über die Haltung von Nutztieren und Haustieren · 56 Seiten

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Zu den einzelnen Bestimmungen Art. 1

TIR fordert ein ausnahmsloses Verbot von Geräten, die elektrisieren oder unangenehme akustische Signale aussenden. Dementsprechend soll Art. 1 Abs. 5bisund Abs. 6 Bst. d gestrichen werden.

Art. 2 Lernziele

Die Neuerung wird von landwirtschaftsnahen Kreisen unterstützt( AGRIDEA, SKV, SZZV, SVP, ZBV, BBV, RGD, SwissBeef, SBV, GST, Mutterkuh Schweiz, SBLV, Bio Suisse, Vetsuisse Bern).

CJA stellt fest, dass die aufgeführten Lernziele grösstenteils auch Inhalte der landwirtschaftlichen Ausbildung sind.

VSP möchte die Zahnpflege beim Pferd regeln.

Art. 4 Inhalt des theoretischen Teils

Die Inhalte der theoretischen Ausbildung werden von landwirtschaftlicher Seite begrüsst (AGRIDEA, SKV, SZZV, SVP, ZBV, BBV, RGD, SwissBeef, SBV, Mutterkuh Schweiz, SBLV, Bio Suisse).

SKV, RGD, GST und Vetsuisse Bern fordern, unter (neuem) Bst. e die Erkennung von Schmerz als Inhalt der theoretischen Ausbildung aufzunehmen.

Art. 5 Inhalt des praktischen Teils

Auch der Inhalt des praktischen Teils wird grösstenteils begrüsst (AGRIDEA, SZZV, SVP, ZBV, BBV, SwissBeef, SBV, Mutterkuh Schweiz, SBLV, Bio Suisse). Auch hier wird das Erkennen von Schmerz als Lernziel gefordert (KT BE, SKV, RGD, GST, Vetsuisse Bern).

Art. 7 Form und Umfang

RGD fordert, dass es ausgeschlossen sein müsse, dass Personen, die im Sinne des Tierschutzes widrige Verhaltensweisen an den Tag legten, als erfahren gelten. Dies soll durch die Ergänzung tadellosen Tiertransporteur erreicht werden.

Art. 9 Inhalt des praktischen Teils

Änderung ist unbestritten.

Art. 11 Form und Umfang

Die Fleischbranche begrüsst ausdrücklich, dass Personen, die in der Praxis nur mit einer Tierkategorie arbeiten, auch nur in dieser ausgebildet werden müssen (Proviande, FG TTS, SFF).

Im Gegensatz dazu bemängeln TIR und DBT genau dies und fordern, dass die Ausbildung zwingend alle Tiergruppen, die der Tätigkeitsbereich der auszubildenden Person beinhaltet, berücksichtigen muss.

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