Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/31: Revision der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) · 9 Seiten
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3. Teil: Auswirkungen der Verordnungsänderung
3.1 Auswirkungen auf den Bund
Die Verordnungsänderung hat beim Vollzug der Regelungen auf Stufe Bund keine personellen oder finanziellen Auswirkungen.
3.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Verordnungsänderung erleichtert den Altlasten-Vollzug auf Kantonsstufe, was sich personell und finanziell positiv auswirkt.
3.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Mit der Verordnungsänderung werden gewisse Standorte früher als heute aus der Überwachungspflicht entlassen werden können. Dies wird sich für alle Standortinhaber und Kostenpflichtigen, ob Private, Firmen oder öffentliche Hand grundsätzlich kostengünstig auswirken. Zudem wird die Konkretisierung zu einer Harmonisierung des kantonalen Vollzugs führen, was insbesondere für Firmen mit belasteten Standorten in mehreren Kantonen Vereinfachungen bringt.
9/9 031/2005-02181/01/20/01/06/01/K245-0887