Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 46 Seiten
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begriff für eine Anwendung in der Praxis zu eng gefasst ist. Er weist darauf hin, dass die Konvention nur von 32 Staaten ratifiziert wurde und somit noch nicht als von der Staatengemeinschaft universell anerkannt gilt. Wie umstritten die Konvention ist, zeigt auch die Tatsache, dass sie erst zwölf Jahre nach ihrer Gutheissung in Kraft getreten ist.
1.8 Entwicklungen auf internationaler Ebene
1.8.1 Das Montreux-Dokument
Das Montreux-Dokument über die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen und die Empfehlungen für Staaten betreffend private Sicherheits- und Militärunternehmen in bewaffneten Konflikten vom 17. September 2008 (nachstehend «Montreux-Dokument») ist das Ergebnis einer zu Beginn des Jahres 2006 lancierten gemeinsamen Initiative der Schweiz und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK). Es basiert auf einem praktischen und realistischen Ansatz mit dem einzigen Ziel, eine bessere Respektierung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte zu erreichen. Das Montreux-Dokument, das selber keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, hält das für Sicherheitsunternehmen bzw. deren Aktivitäten im Rahmen bewaffneter Konflikte geltende internationale Recht fest. Es enthält auch eine Reihe von «good practices», das heisst Empfehlungen, die den Staaten helfen sollen, geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit sie ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen können. Im Vorwort werden alle Staaten und internationalen Organisationen eingeladen, das EDA zu informieren, wenn sie das Dokument unterstützen wollen. Gegenwärtig bekennen sich 36 Staaten zum Montreux-Dokument, darunter Afghanistan, Südafrika, Deutschland, China, die USA, Frankreich, Irak, Grossbritannien und Italien. Die Schweiz bemüht sich derzeit darum, das Montreux-Dokument weiter zu verbreiten. Vom 12.– 13. Mai 2011 fand das erste Regionalseminar zur Verbreitung des Montreux-Dokuments in Chile statt. Das Montreux-Dokument wurde bei der Ausarbeitung des vorliegenden Gesetzesentwurfs berücksichtigt.
1.8.2 Internationaler Verhaltenskodex vom 9. November 2010
Der internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister vom 9. November 2010 (nachstehend «internationaler Verhaltenskodex»)8 wurde auf Initiative der Schweiz und verschiedener Branchenverbände lanciert. Jedes private Sicherheitsunternehmen kann dem Kodex beitreten, ob natürliche oder juristische Person. Bis am 1. Januar 2011 haben sich 125 Sicherheitsunternehmen dem Verhaltenskodex angeschlossen und sich auf ein ausdrückliches Verbot von Offensivhandlungen und die Begrenzung der Anwendung tödlicher Gewalt auf Fälle der Selbstverteidigung und der Verteidigung des Lebens Dritter verpflichtet. Beim Verhaltenskodex wird auch davon ausgegangen, dass die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch diese Unternehmen unabhängig von den innerstaatlichen Gesetzen und der Rechtslage der betroffenen Staaten verbindlich ist. Im Dokument wird auch klar festgehalten, dass der Verhaltenskodex weder eine wirksame nationale Politik noch eine staatliche Kontrolle ersetzt. Die beteiligten Unternehmen und Stakeholder einigten sich darauf, innerhalb einer bestimmten Frist einen externen und unabhängigen Mechanismus für eine wirksame Umsetzung des Verhaltenskodex zu schaffen.
8 Das Dokument kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.adh-geneve.ch > Policy Studies > Code de conduite pour les ESP