Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 46 Seiten

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1.8.3 Projekt einer UNO-Konvention

Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen diskutiert gegenwärtig über die Notwendigkeit der Ausarbeitung eines neuen, rechtlich bindenden Übereinkommens, das die staatlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Aktivitäten privater Sicherheitsunternehmen regeln soll. Wie weit diese Arbeiten gedeihen werden, lässt sich gegenwärtig noch nicht sagen, da einzelne Staaten, in denen grosse private Sicherheitsunternehmen ihren Sitz haben und die auch die grössten Verträge an private Sicherheitsunternehmen vergeben, Vorbehalte gegenüber einer solchen Konvention zum Ausdruck gebracht haben. Die Schweiz beobachtet die Entwicklung dieser Arbeiten.

1.8.4 Diskussionen in der EU

Priv-War9 ist ein von der EU finanziertes und durch das European University Institute (EUI) koordiniertes Forschungsprojekt, das in Zusammenarbeit mit sieben europäischen Universitäten die Auswirkungen eines zunehmenden Einsatzes von privaten Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten untersuchte. Eine Analyse des bestehenden ordnungspolitischen Rahmens, u. a. unter Bezugnahme auf das Montreux-Dokument und den internationalen Verhaltenskodex, diente als Ausgangspunkt des Projekts. Neben wissenschaftlichen Publikationen10 gingen im März 2011 aus dem Projekt Empfehlungen an die EU hervor, welche mehrere Optionen für EU-regulatorische Massnahmen mit sowohl rechtsverbindlichem als auch rechtlich nicht bindendem Charakter beinhalten. Diese Empfehlungen werden derzeit durch die EU geprüft.

Zu erwähnen ist auch, dass das Europäische Parlament im Rahmen der Entschliessung vom 11. Mai 2011 zur Entwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon der Auffassung ist, dass Regulierungsmassnahmen der EU, einschliesslich eines umfangreichen Systems von Normen für die Gründung, Registrierung, Zulassung, Überwachung und die Berichterstattung über Verstösse gegen die geltenden Rechtsvorschriften durch private Sicherheits- und Militärdienstleister erlassen werden müssen. Es fordert die Kommission und den Rat auf, eine Richtlinie, die auf die Angleichung nationaler Massnahmen zur Regulierung dieser Problematik abzielt, zu entwerfen sowie einen Beschluss über die Ausfuhr von Diensten dieser Unternehmen in Drittstaaten zu fassen.

1.9 Rechtslage im Schweizer Recht

1.9.1 Bestehende Regelungen auf Bundesebene

Die Gesetzgebung in den Bereichen der Polizei und der Sicherheitsunternehmen liegt gegenwärtig primär in kantonaler Kompetenz (vgl. Kap. 1.9.2). Für einzelne Aktivitäten privater Sicherheitsunternehmen, namentlich auch die Erbringung privater Sicherheitsdienstleistungen im Ausland, können allerdings spezielle Bestimmungen des Bundesrechts relevant sein.

Das Bundesgesetz vom 13. Dezember 199611 über das Kriegsmaterial regelt die Herstellung und den Transfer von Kriegsmaterial und der entsprechenden Technologie. Es sieht ein doppeltes Bewilligungssystem vor. Eine Grundbewilligung braucht jede Person, die Kriegs-

9 Siehe http://priv-war.eu/.

10 Siehe u. a. F. Francioni und N. Ronzitti (Hrsg.), «War by Contract: Human Rights, Humanitarian Law and Private Contractors», Oxford University Press, 2011.

11 KMG; SR 514.51