Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 46 Seiten

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kung zur Gründung von Holdings bzw. Finanzbeteiligungsgesellschaften. Auch wenn solche Gesellschaften ausländische Unternehmen im Portefeuille haben, die im Sicherheitsmarkt tätig sind, fallen sie nicht unter das Gesetz von 2002.

Schweden

Die schwedische Gesetzgebung schreibt vor, dass Sicherheitsunternehmen und solche, die in der Ausbildung von Sicherheitspersonal tätig sind, am Ort ihres Geschäftssitzes bei der zuständigen Provinzbehörde eine Bewilligung für ihre Geschäftstätigkeit einholen. Es werden keine generellen Bewilligungen ausgestellt, sondern nur solche für spezifische Tätigkeiten. Für die betreffenden Unternehmen besteht eine jährliche gesetzliche Informationspflicht an die zuständige Provinzbehörde über ihre Geschäftstätigkeit.

Die schwedische Gesetzgebung enthält keine spezifische Regelung für das Anbieten von Sicherheits- oder Ausbildungsdienstleistungen in Krisen- und Konfliktgebieten im Ausland. Gegebenenfalls kann die zuständige Behörde die Bewilligung zurückziehen, wenn ein Sicherheitsunternehmen eine Tätigkeit ausführt, die als unangebracht gilt.

Grossbritannien

In Grossbritannien erfolgt die Regulierung für die Auslandtätigkeit von Sicherheitsunternehmen in erster Linie über ein Selbstregulierungssystem des nationalen Branchenverbands («British Association of Private Security Companies»). Dieser erarbeitete in Zusammenarbeit mit der britischen Regierung einen «Code of Conduct». Das Monitoring, welches durch die britische Regierung erfolgen wird, befand sich Ende 2010 noch in der Entwicklungsphase. Es ist vorgesehen, dass die Regierung dann interveniert, wenn Aktivitäten von Sicherheitsunternehmen mit den Menschenrechten, dem Völkerrecht oder den nationalen Interessen Grossbritanniens nicht im Einklang stehen. Als Auftraggeberin will die britische Regierung nur Unternehmen Aufträge erteilen, die hohe internationale Standards einhalten.

USA

Die USA kennen keine spezifischen Regelungen für Sicherheitsunternehmen oder deren Aktivitäten. Diese Unternehmen sind auch nicht Gegenstand einer besonderen Kontrolle. Sie sind dem für alle Gesellschaften generell geltenden Recht unterworfen, namentlich dem «Foreign Corrupt Practices Act» und dem «Arms Export Control Act».

In den USA fällt der Export sogenannter «defense services» unter die Kriegsmaterialgesetzgebung, welche die Ausfuhr von Rüstungsgütern regelt («Arms Export Control Act»). Die «defense services» werden vom Aussenministerium in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium definiert. Zu den «defense services» gehören sowohl die Übertragung immaterieller Güter, einschliesslich Knowhows, das sich auf Kriegsmaterial bezieht, als auch die militärische Ausbildung ordentlicher sowie irregulärer Streitkräfte im Ausland.

Greift die amerikanische Regierung auf die Dienste von Sicherheitsunternehmen zurück, um in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sein zu können, wie das namentlich im Irak und in Afghanistan der Fall ist, so baut sie eine Reihe von Weisungen («rules and reglementations») in den Vertrag ein, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsunternehmen in verantwortlicher Weise handeln und das einschlägige Recht beachten. In diese Richtung geht auch ein Gesetzesentwurf, der Ende 2010 vom Kongress diskutiert wurde. Darin ist vorgesehen, dass Sicherheitsunternehmen, mit denen die amerikanische Regierung einen Vertrag eingeht, von dritter Seite zertifiziert sein müssen.