Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/39: Entwurf Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen · 46 Seiten

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telbare Teilnahme an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Sinne der Genfer Abkommen zur Verfügung stellt. In anderen Worten verbietet der Entwurf die Gründung von «Söldnerarmeen» in der Schweiz.

– Die SiK-N reichte am selben Tag die Motion «Regelungen für private Sicherheitsfirmen auf Schweizer Staatsgebiet» (Motion SiK-N 11.3009) ein. Mit dem Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, die klare Regelungen für Unternehmen, welche in Konflikt-, Kriegs- oder Spannungsgebieten im Bereich Kampfaufgaben, Schulung und Beratung von Armeen und unterstützende Aufgaben (z. B. Logistik) tätig sind, festlegt bzw. gewisse Aktivitäten verbietet. Gemäss dem Wortlaut der Motion soll die Vorlage für operative wie auch strategische Geschäftstätigkeiten gelten und auch die Regelungen für Unternehmen festlegen, die bereits in der Schweiz tätig sind. Am 25. Mai 2011 beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion. Der vorliegende Entwurf gibt diesem Vorstoss Folge: Er sieht ein gesetzliches Verbot vor für die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts («Söldnerverbot») sowie auch für die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, z. B. die Rekrutierung, Ausbildung oder Bereitstellung von Personal für eine unmittelbare Teilnahme an den Feindseligkeiten. Die Ausbildung, Beratung und Unterstützung von Armeen werden ebenfalls ex lege verboten, wenn sie eine unmittelbare Teilnahme an den Feindseligkeiten darstellen. Mit einer Übergangsbestimmung legt der Entwurf schliesslich auch die Bedingungen für Tätigkeiten fest, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits ausgeübt werden.

– Mit der Motion «Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz» der SiK-N vom 22. Februar 2011 (Motion SiK-N 11.3010) wird der Bundesrat beauftragt, für private Anbieter von Dienstleistungen im Militär- oder Sicherheitsbereich, die von der Schweiz aus in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind, ein Zulassungssystem einzuführen. Gemäss diesem Vorstoss soll die Zulassung unter anderem an den Nachweis der Anbieter anknüpfen, über ein wirksames System der Selbstkontrolle und der Qualitätssicherung zu verfügen, welches sich an internationalen Standards orientiert. Am 25. Mai 2011 beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Die Gründe, aus denen der Motion nicht Folge zu geben ist, sind in Kapitel 1.4 genannt.

– Am 22. Februar 2011 reichte die SiK-N die Motion «Systematische Kontrolle privater Militärfirmen in der Schweiz» (Motion SiK-N 11.3011) ein. Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, ein Zulassungs- sowie ein periodisches Kontrollverfahren für private Militär- und Sicherheitsunternehmen mit Sitz in der Schweiz oder in Besitz bzw. unter Verwaltung von Schweizer Unternehmen zu schaffen. Der Bundesrat beantragte am 25. Mai 2011 die Ablehnung der Motion. In seiner Antwort bejaht der Bundesrat den Regelungsbedarf im Falle privater Sicherheitsunternehmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind. Er schlägt jedoch kein Zulassungssystem vor. Er ist der Ansicht, dass ein solches System einen grossen administrativen und finanziellen Aufwand mit sich bringen und unverhältnismässig grosse Kontrollanstrengungen in den Krisen- und Konfliktgebieten erfordern würde (siehe Kap. 1.4 unten).

– Am selben Tag reichte die SiK-N die Motion «Private Armeen in der Schweiz» ein (Motion SiK-N 11.3012). Der Bundesrat wird darin beauftragt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass den Unternehmen, die Söldnerverbände betreiben oder die Absicht haben, dies zu tun, Tätigkeiten jeder Art auf Schweizer Staatsgebiet verboten werden. Der Bundesrat beantragte am 25. Mai 2011 die Annahme dieses parlamentarischen Vorstosses. Der vorliegende Gesetzesentwurf gibt der Motion Folge (vgl. Motion SiK-N 11.3008 oben).