Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 21 Seiten

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Art. 82: Finanzierung durch den Bund

1Der Bund kann den Bau und die Einrichtung kantonaler Haftanstalten, die ausschliesslich dem Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft sowie der kurzfristigen Festhaltung dienen und die eine bestimmte Grösse aufweisen, teilweise finanzieren. Für die Bemessung der Beiträge und das Verfahren gelten sinngemäss der 2. und der 6. Abschnitt des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug.

2Der Bund beteiligt sich mit einer Tagespauschale an den Betriebskosten der Kantone für den Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft. Die Pauschale wird ausgerichtet für:

a. Asylsuchende;

b. Flüchtlinge sowie andere Ausländerinnen und Ausländer, deren Inhaftierung im Zusammenhang mit der Aufhebung einer vorläufigen Aufnahme steht;

c. Ausländerinnnen und Ausländer, deren Inhaftierung im Zusammenhang mit einer Wegweisungsverfügung des BFM angeordnet wurde;

d. Flüchtlinge, die nach Artikel 65 AsylG ausgewiesen werden.

Zustimmung

Kantone: AG, AR, AI, BL, BS, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, SO, SG, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Parteien: CVP, EVP, FDP, MCG, SP, SVP

Interessierte Kreise: CLDAM, CP, IGFM, KKJPD, SGV, SSV, SFH, SGB, UNHCR

AG, JU, NE, SG, UR, VD, ZH, CLDAM: Die Beschränkung der Finanzierung des Bundes auf maximal 35% der gesamten Bau- und Einrichtungskosten ist unzureichend (SG: Bundesanteil von mind. 50%) und die Voraussetzung einer gewissen Mindestgrösse der Haftanstalten ist nicht zielführend (so auch betreffend Mindestgrösse FR, GE, GL, GR, SH, SO, VS).

AG: Eine Beteiligung des Bundes sollte auch rückwirkend möglich sein, um Kantone, die inzwischen bereits solche Bauvorhaben realisiert haben, nicht zu benachteiligen.

JU, CLDAM: Le montant de 45 millions de francs (contribution fédérale) doit toutefois être revu à la hausse pour favoriser la réalisation effective par les cantons de telles structures de détention.

AR, BE, GL, SH, SO, SG (sinngemäss auch GR): Baubeiträge sollen nicht ausschliesslich gesprochen werden, wenn Anstalten einzig dem Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft dienen. Die Ausschaffungshaft wird heute grundsätzlich in Anstalten vollzogen, die auch dem Vollzug anderer Strafen und Massnahmen dienen. Auf das Erfordernis der ausschliesslichen Nutzung für Administrativhaft ist daher zu verzichten.

BL, JU, NE, SH, SO, CLDAM (sinngemäss auch TG): Die Tagespauschale ist mit derzeit 140 CHF zu tief angesetzt und muss erhöht werden (BL: 200 CHF; SH 176 CHF; SO 182 CHF). BL: Die Ausrichtung der Tagespauschale ist im Wesentlichen auf Asylsuchende beschränkt. Da mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative der Druck auf die Haftplätze ansteigen könnte, ist der enge Rahmen der Anspruchsberechtigung (Voraussetzung der Wegweisungsverfügung) bei Personen aus dem AuG-Bereich zu überdenken.

FR: La contribution financière de la Confédération devra concerner toutes les solutions cantonales créatrices de places de détention administrative, indépendamment de la construction des nouveaux centres.

GE: La contribution financière de la Confédération doit également porter sur des places de détention en vue du renvoi ou de l'expulsion en cas de non-colloboration à l'obtention des documents de voyage (art. 77 LEtr).

SG: Die Tagespauschale des Bundes sollte sich nicht nur an den Betriebskosten beteiligen, sondern die gesamten Vollzugskosten decken.

TG: Der Gesetzesentwurf ist dahingehend zu ergänzen, dass zusätzlich auch der Bau und die Erweiterung von Abteilungen, die eine zu bestimmende Grösse aufweisen und ausschliesslich dem Vollzug entsprechender Unterbringungen dienen, teilfinanziert werden. Ausserdem muss sich die Tagespauschale neu an den Richtlinien der Strafvollzugskonkordate und den Leistun-

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