Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 21 Seiten

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I Allgemeiner Teil

1. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

1.1. Ausgangslage

Das Sanktionensystem („Carrier Sanctions“), dass gegenüber Transportunternehmen zur Anwendung kommt, die Ausländer befördern, die nicht über die notwendigen Reisedokumente verfügen und denen die Einreise in den Schengen Raum verweigert wird, soll verbessert werden. Das Ziel besteht darin, die Zahl der beförderten Personen, die nicht über die notwendigen Reisedokumente verfügen (rund 1000 Fälle im Jahr 2011), in Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsunternehmen zu senken. Aufgrund der tieferen Anforderungen an das Beweismass soll die Verfolgung und die Anordnung von Sanktionen dem Verwaltungsverfahren anstatt wie bisher dem Verwaltungsstrafverfahren unterstellt werden. Die Beweislast betreffend Verletzung der Sorgfalts- oder Meldepflicht wird auf die Transportunternehmen verschoben. Eine Aufzählung gesetzlicher Exkulpationsgründe erlaubt es den Transportunternehmen jedoch, sich einer Sanktionierung durch die Behörden entziehen zu können.

Zur Vereinfachung der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen soll ausserdem im AuG eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden, dass das Passagier-Informations-System (API-System; Advance Passenger Information-System) automatische Abgleiche mit anderen Datenbanken vornehmen und entsprechende Ergebnisse an die Grenzkontrollbehörden weiterleiten kann. Die Arbeit der Behörden wird dadurch erheblich erleichtert.

Weiter soll sich der Bund am Bau und an der Einrichtung kantonaler Haftanstalten, die ausschliesslich für den Vollzug der Administrativhaft vorgesehen sind, finanziell beteiligen können. Damit verbunden sind Investitionskosten von mindestens 45 Millionen Franken für die Realisierung von 250 neuen Administrativhaftplätzen. Dank diesen zusätzlichen Haftplätzen werden die Kantone gegenüber Personen, die die Schweiz verlassen müssen, früher die Ausschaffungshaft anordnen können und das BFM wird vermehrt direkt ab den Empfangs- und Verfahrenszentren eine Administrativhaft anordnen können.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2012 das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zum Entwurf zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz; AuG) ein schriftliches Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses hat vom 27. Juni bis zum 18. Oktober 2012 stattgefunden.

Neben den Kantonen, den politischen Parteien und den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, der Städte und der Wirtschaft wurden die interessierten Kreise in den Bereichen Luftfahrt, Datenschutz und Flüchtlingshilfe begrüsst. Gesamthaft gingen 49 Stellungnahmen ein. Zur Vorlage haben sich alle Kantone sowie die die Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz (CVP), die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP), die Freisinnig-Demokratische Partei der Schweiz (FDP), der Mouvement Citoyens Genevois (MCG), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) sowie die Schweizerische Volkspartei (SVP) geäussert. Umfangreiche Stellungnahmen gingen auch vom Centre Patronal (CP), dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) sowie der Swiss International Air Lines AG (Swiss) ein.

1.2. Vorgehen bei der Auswertung der Stellungnahmen

Haben die Vernehmlassungsadressaten eine Stellungnahme eingereicht, sich aber nicht zu allen Änderungsvorschlägen geäussert, wird dies als Zustimmung gewertet. Wird lediglich zu bestimmten Änderungsvorschlägen Bezug genommen, wird die Stellungnahme bei den übrigen Änderungsvorschlägen unter der Rubrik „keine Bemerkungen“ aufgeführt. Wenn die Ver-

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