Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 21 Seiten

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CVP: Ist von der Wirkung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen im Bereich der Carrier Sanctions, bei denen der präventive Gedanke im Vordergrund steht, nicht überzeugt. Es bestehen Zweifel, dass die in Art. 94 Abs. 2 Bst. a genannten zusätzlichen Massnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht durch ein Luftverkehrsunternehmen effektiv umsetzbar sind und/oder der Beweis für deren Umsetzung erbracht werden kann. Eine Verschiebung der Beweislast auf die Transportunternehmen darf nicht zu einem Vorteil letzter werden.

Keine Bemerkungen

Interessierte Kreise: Aerosuisse, SGV, Economiesuisse, GVA, Privatim, SGV-USAM, SAV

Art. 95: Weitere Transportunternehmen

Der Bundesrat kann weitere kommerzielle Transportunternehmen den Artikeln 92-94, 122a und 112c unterstellen, wenn schweizerische Land- und Seegrenzen zu einer Schengen-Aussengrenze werden. Er berücksichtigt dabei die Vorgaben von Artikel 26 des Übereinkommens vom 14. Juni 1985 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen (SDÜ).

Zustimmung

Kantone: AG, AR, AI, BL, BS, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, SO, SG, TG, TI, UR,VD, VS, ZG, ZH

Parteien: EVP, FDP, MCG, SP, SVP

Interessierte Kreise: CLDAM, CP, IGFM, KKJPD, SSV, SFH, SGB, UNHCR

Keine Bemerkungen Parteien: CVP

Interessierte Kreise: Aerosuisse, BAR, Economiesuisse, GVA, Privatim, SGV, SGV-USAM, SAV, SWISS

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