Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 21 Seiten
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gen orientieren. Sie ist daher in Zusammenarbeit mit der KKJPD gesamtschweizerisch auszuhandeln.
VD: La participation financière de la Confédération devrait se fonder sur les coûts de construction.
ZH: Erachtet es als angebracht, dass angesichts der offenkundigen eigenen Interessen des Bundes an der Durchsetzung negativer Asylentscheide, der Bund zu finanziellen Leistungen verpflichtet wird (sinngemäss VD, wenn die Voraussetzungen für die Finanzierung erfüllt sind). CVP: Fordert zusätzlich, dass die Kantone verpflichtet werden, Haftplätze zur Verfügung zu stellen, dass die interkantonale Zusammenarbeit gefördert wird, damit grössere und effizientere Haftzentren gebaut werden und dass der Bund 3-4 grosse Vorbereitungs- und Ausschaffungszentren vorschlagen soll, welche vom Bund in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kantonen geführt werden.
SVP: Es soll wieder die Formulierung der früheren ANAG-Bestimmung übernommen werden, damit der Bau von Haftplätzen ganz oder teilweise vom Bund finanziert werden kann (sinngemäss AG). Ausserdem ist es fraglich, ob die im Bericht erwähnten 250 neuen Haftplätze tatsächlich ausreichen. Da die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Administrativhaftplätzen bereits Gegenstand der hängigen Asylgesetzrevision ist, muss dieser Punkt jedoch aus der Vorlage gestrichen werden.
SFH: Grundsätzlich der Auffassung, dass eher weniger statt mehr Haftanordnungen ausgesprochen werden sollten und das Potenzial im Bereich der freiwilligen Rückkehr nicht ausgeschöpft ist. Wenn der Bund sich aber verpflichtet fühlt, in die Einrichtung von Administrativhaftplätzen zu investieren, sollte der Bund als Geldgeber darauf achten, dass die künftig zu errichtenden Einrichtungen den Anforderungen an die ausländerrechtliche Haft vollumfänglich entsprechen.
SGB: S’oppose au développement des conditions préalables ui fondent la détention administrative au cours des dernières années.
UNHCR: Empfiehlt der Schweiz, sich den Bemühungen anderer europäischer Staaten um die Reduzierung von Haftplätzen anzuschliessen und das Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Freiheit und Inhaftierung beizubehalten. UNHCR würde es begrüssen, wenn die Schweiz sich statt des Ausbaus von Haftzentren intensiv mit der Suche nach wirksamen Alternativen zur Haft beschäftigen würde. Bestimmte Personengruppen sollten wegen ihrer besonderen
Schutzbedürfnisse generell nicht inhaftiert werden (bspw. Frauen und Kinder).
Keine Bemerkungen
Interessierte Kreise: Aerosuisse, BAR, GVA, Economiesuisse, Privatim, SGV-USAM, SAV, SWISS
Art. 92: Sorgfaltspflicht
1Luftverkehrsunternehmen müssen alle ihnen zumutbaren Vorkehren treffen, damit sie nur Personen befördern, die über die für die Einreise in den Schengen-Raum oder für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen der Flughäfen erforderlichen Reisedokumente, Visa und Aufenthaltstitel verfügen.
2Der Bunderat regelt den Umfang der Sorgfaltspflicht.
Zustimmung
Kantone: AG, AR, AI, BL, BS, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, SO, SG, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
Parteien: EVP, FDP, MCG, SP, SVP
Interessierte Kreise: CLDAM, CP, IGFM, KKJPD, SSV, SFH, SGB, UNHCR
ZH: Es wird der Wortlaut “internationale Transitzonen der Flughäfen“ verwendet. In den geltenden Art. 115 und 116 AuG findet sich hingegen der Wortlaut “Transitraum eines schweizerischen Flughafens“. Eine einheitliche Terminologie wäre zweckmässig.
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