Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 21 Seiten
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schutzbedürftigen Personen ab. Art. 122a Abs. 4 E-AsylG ist somit so zu ergänzen, dass ein Einreisesystem ermöglicht wird, in dem ein möglicher Schutzbedarf irregulär reisender Personen effektiv identifiziert werden kann.
Ablehnung Kantone:
Parteien: CVP, FDP
Interessierte Kreise: Aerosuisse, BAR, CP, Economiesuisse, SGB, SGV-USAM, SFH,
SWISS
CVP: Obwohl die Mitwirkungspflicht der Lufttransportunternehmen an sich begrüsst wird, darf eine Verschiebung der Beweislast auf die Transportunternehmen nicht zu einem Vorteil letzterer werden. Damit sich eine präventive Wirkung entfalten kann, sollten auch Einzelfälle von Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen untersucht werden.
FDP: Le fardeau de la preuve ne doit pas incomber en premier lieu aux compagnies aériennes: il s’agit d’une demande disproportionnée à l’économie privée pour réaliser une tâche de l’Etat (contrôle des frontières extérieures). Aerosuisse: Hält die vorgeschlagenenen Änderungen bei den Carrier Sanctions für untauglich und unverhältnismässig, um einen Rückgang der Zahl der Passagiere zu erreichen, die bei ihrer Einreise in die Schweiz nicht über die erforderlichen Reisepapiere verfügen. Die vorgesehene Beweislastumkehr berücksichtigt in keiner Weise die Probleme der Fluggesellschaften bei der Durchführung der Kontrollmassnahmen. Für die Fluggesellschaften ist es mindestens ebenso aufwändig den Entlastungsbeweis zu führen, wie es nun für die Behörden ein grosser Aufwand darstellt, die Beweise für eine Sorgfalts- oder Meldepflichtverletzung zu erbringen (ebenso BAR und SWISS). CP: Die Feststellung der Verletzung der Sorgfaltspflicht sollte weiterhin eine Aufgabe der Behörden sein und nicht auf die Fluggesellschaften überwälzt werden.
BAR: Erachtet den Ansatz, Rechte und Pflichten zwischen den Migrationsbehörden und Fluggesellschaften in einer Vereinbarung oder einem Memorandum of Unterstanding (MoUs) festzuhalten, als eine gute und praxistaugliche Lösung. Das System der “MoUs“ hat sich bewährt (ebenso Aerosuisse und SWISS).
Economiesuisse: Die geplanten Änderungen im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Transportunternehmen sind unverhältnismässig. Sanktionen sollten erst ergriffen werden,
wenn die Behörden feststellen, dass eine Fluggesellschaft systematisch auf Kontrollen verzichtet und so ihre Sorgfaltspflicht verletzt (ebenso BAR und SWISS). Die Verschiebung der Verantwortung zu Lasten der Fluggesellschaften wird die Zusammenarbeit mit den Behörden belasten und kaum der Lösung der bestehenden Probleme dienen (ebenso BAR und SWISS). SGV-USAM: Die Verschärfungen der Carrier Sanctions werden entschieden abgelehnt. Die originär staatliche Aufgabe der Verhinderung und Bekämpfung illegaler Einwanderung über den Luftweg soll nicht durch die vorgesehene Beweislastumkehr und den daraus resultierenden Kosten an die Fluggesellschaften delegiert werden (sinngemäss SGB und Aerosuisse). SGB: Les coûts de contrôle sont directement reportés sur les compagnies aériennes avec au final un risque de pertes d'emplois.
SFH: Bereits bei der Einführung der Carrier Sanctions hat der SFH kritisiert, dass diese Massnahmen dazu führen können, den Zugang zu einem Asylverfahren in der Schweiz zu erschweren. Die Umkehr der Beweislast bedeutet eine zusätzliche Hürde für Personen, die den Schutz der Schweiz in Anspruch nehmen wollen.
SWISS: Die faktische Beweislastumkehr zu Lasten der Fluggesellschaften ist unverhältnismässig und stellt keine taugliche Massnahme zur Lösung des Problems dar. Die staatlichen Behörden verfügen zudem über Zwangsmittel zur Durchsetzung der Mitwirkungspflicht, über welche Privatunternehmen wie eine Fluggesellschaft nicht verfügen. Angesicht der heutigen Praxis, dass Fluggesellschaften bis zu einem gewissen Grad für die Betreuungskosten und den Rücktransport für eine Person ohne genügende Reisedokumente aufkommen müssen, besteht bereits ein grosser Anreiz, solche Fälle mit allen zumutbaren Mitteln zu verhindern. Swiss würde es begrüssen, wenn die gesetzliche Grundlage vorsehen könnte, dass eine Fluggesellschaft, die eine Vereinbarung mit den Behörden abgeschlossen hat, in Einzelfällen gänzlich von einer Auferlegung einer Busse befreit werden kann. Vorstellbar wäre auch eine
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