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Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 10 Seiten

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Anhang 2 (Art. 13 Abs. 1)

Berechnung der Zielvorgabe

Berechnung der Zielvorgabe für Kleinimporteure

Die Zielvorgabe für Kleinimporteure wird anhand der folgenden Formel für jeden Personenwagen einzeln berechnet:

Zulässige spezifische Emission: 130 + a — (Leergewicht – Mt-2) g CO2/km.

Berechnung der Zielvorgabe für Grossimporteure und Hersteller

Die Zielvorgabe für Grossimporteure und Hersteller wird anhand der folgenden Formel für jeden Grossimporteur einzeln berechnet:

Zulässige spezifische Emission: 130 + a — (Mi,t – Mt-2) g CO2/km

a: 0,0457 (Steigung der Zielwertgerade)

Mi,t: durchschnittliches Leergewicht der im Referenzjahr erstmals in Verkehr

gesetzten Personenwagen des Importeurs i in kg

Mt-2: durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalender-

jahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen in kg