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Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 10 Seiten
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Anhang 2 (Art. 13 Abs. 1)
Berechnung der Zielvorgabe
Berechnung der Zielvorgabe für Kleinimporteure
Die Zielvorgabe für Kleinimporteure wird anhand der folgenden Formel für jeden Personenwagen einzeln berechnet:
Zulässige spezifische Emission: 130 + a (Leergewicht – Mt-2) g CO2/km.
Berechnung der Zielvorgabe für Grossimporteure und Hersteller
Die Zielvorgabe für Grossimporteure und Hersteller wird anhand der folgenden Formel für jeden Grossimporteur einzeln berechnet:
Zulässige spezifische Emission: 130 + a (Mi,t – Mt-2) g CO2/km
a: 0,0457 (Steigung der Zielwertgerade)
Mi,t: durchschnittliches Leergewicht der im Referenzjahr erstmals in Verkehr
gesetzten Personenwagen des Importeurs i in kg
Mt-2: durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalender-
jahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen in kg