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Vernehmlassung 2011/66: Verordnung über die Verminderung der CO<sub>2</sub>-Emissionen von Personenwagen · 10 Seiten
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5Können die CO2-Emissionen eines Personenwagens nicht nach den Formeln in Anhang 1 berechnet werden, so werden 300 g CO2/km angenommen.
Art. 10 Mit Erdgas betriebene Personenwagen
Für Personenwagen, die ganz oder teilweise mit Erdgas betrieben werden, setzt das BFE die massgebenden CO2-Emissionen um den Prozentsatz des anrechenbaren biogenen Anteils am Treibstoffgemisch tiefer an.
Art. 11 Innovative Technologien
1Das BFE berücksichtigt Verminderungen der CO -Emissionen, die durch den
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Einsatz innovativer Technologien erreicht werden, soweit sie nach Artikel 12 der Verordnung 2009/443/EG6 anerkannt werden.
2Der Importeur hat den Nachweis der Verminderung mittels COC zu erbringen und eine Typengenehmigung zu beantragen. Diese gilt nur für Personenwagen mit der gleichen innovativen Technologie.
Art. 12 Abweichungen von der Typengenehmigung
1Sinken die CO2-Emissionen eines typengenehmigten Fahrzeugtyps im Laufe des Referenzjahres, ohne dass eine neue Typengenehmigung beantragt wird, so werden diese Verminderungen berücksichtigt, wenn der Importeur oder der Hersteller den Nachweis erbringt, dass die erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen weniger CO2 ausstossen, als in der Typengenehmigung festgehalten ist.
2Der Importeur oder der Hersteller hat für die Personenwagen nach Absatz 1 dem ASTRA die Fahrzeugidentifikationsnummern (VIN) gemäss Artikel 44 Absatz 4 VTS7 anzugeben.
Art. 13 Massgebende Zielvorgabe
1Die massgebende Zielvorgabe für die CO2-Emissionen der Personenwagenflotte eines Grossimporteurs oder, im Falle eines Kleinimporteurs, des einzelnen Personenwagens, berechnet sich nach Anhang 2.
2Wird einem kleineren Hersteller nach Artikel 11 der Verordnung 2009/443/EG8 eine Abweichung gewährt, so passt das BFE die Berechnung der Zielvorgabe für Importe der entsprechenden Marken in die Schweiz an.
6 Verordnung 2009/443/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 1.
7 SR 741.41 (VIN: Vehicle Identification Number)
8 Verordnung 2009/443/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen, ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 1, in der Fassung vom 26.1.2011)