Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/93: Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbescheinigungsverordnung, MBV) · 13 Seiten
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4.4.4 Artikel 12 Mitglied der Verwaltung oder Geschäftsführung mit Wohnsitz im Ausland
Kantonale Steuerverwaltungen
SG Aus dem Bericht ergäbe sich nicht, wie ein VR besteuert werde, wenn er Optionen
bekomme, welche er später als Geschäftsführer der ausländischen Muttergesellschaft realisiere.
Verbände/Organisationen/Übrige
SAGV Regt an, die Bestimmung neu zu formulieren, weil Doppelbesteuerungen möglich
seien. Zudem müssten die Art. 7 und 8 zur Anwendung kommen.
FER Gleiche Anregung wie der SAGV.
4.4.5 Artikel 13 Realisation von Mitarbeiteroptionen, Anwartschaften auf Mitarbei-
teraktien oder unechten Mitarbeiterbeteiligungen nach Beendigung des Ar-
beitsverhältnisses
Kantonale Steuerverwaltungen
GE Verlangt, dass die Bescheinigung an den Sitzkanton des Arbeitgebers gesandt
werden solle.
SG Es sei anhand der Formulierung „Kopie der Bescheinigung“ nicht klar, wer das Ori-
ginal erhalte.
Verbände/Organisationen/Übrige
CVCI Verlangt die Aufhebung von Art. 13. Man könne die Arbeitgeber nicht einer strikten
Bescheinigungspflicht unterstellen.
TK Warnt davor, dass hier Probleme für die Unternehmen vorprogrammiert würden.
Der letzte Wohnsitz werde sich kaum eruieren lassen, vor allem wenn dieser noch im Ausland sei. Vorschlag: Die Bescheinigungspflicht solle gegenüber dem letzten Wohnsitz des ehemaligen Arbeitgebers eingeführt werden.
4.5 Abschnitt "Einteilung der Mitarbeiterbeteiligungen in Kategorien und weitere Angaben"
4.5.1 Artikel 14 Einteilung der Mitarbeiterbeteiligungen in Kategorien
Kantonale Steuerverwaltungen
Die Kantone begrüssen diesen Artikel.
Verbände/Organisationen/Übrige
TK Eine Liste stelle grosse Anforderungen an die Behörden. Gerade für Co-
Investments ist eine derartige Liste ungeeignet. Eine Liste mache nur dann Sinn, wenn die wesentlichen Grundformen kategorisiert würden. Zudem dürfe sie nicht abschliessend sein.