Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/93: Verordnung über die Bescheinigungspflichten bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbescheinigungsverordnung, MBV) · 13 Seiten

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Zusammenfassung

Allgemein

Alle Anhörungsteilnehmende begrüssen die MBV als nützliches Instrument für die Erfüllung der Bescheinigungspflichten durch die Arbeitgeber. Die vorgeschlagenen Artikel werden von der grossen Mehrheit der Anhörungsteilnehmer nicht abgelehnt oder grundsätzlich hinterfragt. Nur ein Anhörungsteilnehmer lehnt drei Artikel ab, weil die darin konkretisierte Bescheinigungspflicht zu weit gehe und keine Rechtsgrundlage aufweise.

Abschnitt "Allgemeine Bestimmungen"

Eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmer begrüsst den Artikel 1. Hierzu werden geringfügige Änderungen oder Ergänzungen vorgeschlagen. Gewichtige Kritik wird bei den Artikeln 2 und 3 eingebracht. Das Vesting und das Ausübungsrecht sind von zentraler Bedeutung für die anteilsmässige Besteuerung nach Artikel 17d DBG. Insbesondere wird die Überprüfung auf die Konformität mit dem OECD-Bericht über „Cross-border Income Tax Issues Arising from Employee Stock Option Plans“ vom 23. August 2004 (nachfolgend OECD-Bericht) verlangt. Diese spielt auch eine Rolle bei den Artikeln 7 und 8, weshalb bei der Überprüfung ein Konnex zwischen den erwähnten Artikeln besteht.

Abschnitt "Inhalt der Bescheinigung"

Eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmer steht hinter dem Inhalt der Bescheinigungen. Zum Teil werden einige kleine bis grössere Änderungsvorschläge eingebracht. Wie bereits erwähnt, besteht ein Konnex zu den Artikeln 2 und 3. Zum Teil wird auch hier die Überprüfung der Konformität mit dem OECD-Bericht verlangt, insbesondere wenn die Ansässigkeitstage oder die Arbeitstage der anteilsmässigen Besteuerung zu Grunde gelegt werden. Es werden aber auch Anpassungen im Erläuterungsbericht verlangt. Nur ein Anhörungsteilnehmer verlangt die Aufhebung der Artikel 7 und 8, weil keine Rechtsgrundlage für diese bestände.

Abschnitt "Sonderfälle"

Die Mehrheit der Anhörungsteilnehmer begrüsst die vorgeschlagenen Artikel. Einige hegen Bedenken, ob eine Rechtsgrundlage für die Regelung der Sonderfälle vorhanden sei. Zwei Anhörungsteilnehmer erblicken in Artikel 9 einen Verstoss gegen die Steuerfreiheit von privaten Kapitalgewinnen. Zudem verlangen sie in Artikel 10 die Einführung des Minuslohnes. Ein Anhörungsteilnehmer verlangte zudem die Aufhebung von Artikel 13.

Abschnitt "Einteilung der Mitarbeiterbeteiligungen in Kategorien und weitere Angaben"

Eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmer begrüsst diese Bestimmung. Nur ein Anhörungsteilnehmer hegt massive Bedenken über die Machbarkeit einer solchen Einteilung.

Abschnitt "Schlussbestimmungen"

Eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmer äussert sich nicht zu diesen Bestimmungen, so dass von einer Zustimmung ausgegangen werden kann.