Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/10: Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung · 14 Seiten
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Anhörung zum Verordnungsentwurf über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung
Zusammenfassung
Die Schweizer Berufsbildung leistet aufgrund ihrer hohen Qualität und ihrer engen Verknüpfung von Theorie und Praxis einen massgeblichen Beitrag bei der Bereitstellung von Fach- und Führungskräften für Wirtschaft und Gesellschaft. Trotzdem werden der Wert und die Bedeutung von Berufsbildungsabschlüssen national und international oft verkannt und die Titel erfahren nicht die gleiche Wertschätzung wie akademische Abschlüsse.
In der am 30. Juni 2010 verabschiedeten internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation setzte sich der Bundesrat als Ziel, die gleichwertige gesellschaftliche Anerkennung von allgemeinbildenden und berufsbezogenen Bildungswegen zu fördern. Mit der gemeinsamen bildungspolitischen Erklärung vom 30. Mai 2011 bekräftigen das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD), das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) dieses Ziel.
Die Vergleichbarkeit von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen mit jenen anderer europäischer Länder soll durch den nationalen Qualifikationsrahmen der Schweiz (NQR-CH) und die Diplomzusätze gefördert werden. Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung wird die Grundlage für den NQR-CH und dazugehörige Diplomzusätze gelegt. Der Verordnungsentwurf stützt sich auf Artikel 34 und Artikel 65 des Berufsbil-
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dungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG) ab.
Dank NQR-CH und Diplomzusatz sollen das Schweizer Berufsbildungssystem gegenüber den EU-Ländern transparenter und die Abschlüsse besser verständlich werden. Damit werden die berufliche Mobilität von Fach- und Führungskräften gefördert und die Berufsbildung gestärkt. Jeder Schweizer Berufsbildungsabschluss wird gemäss seinen Anforderungen einem von acht Niveaus des NQR-CH zugeteilt. Zudem wird für jeden Abschluss ein Diplomzusatz abgegeben. In diesem Diplomzusatz steht das Niveau des Abschlusses im NQR-CH. Für eine bessere Vergleichbarkeit wird auch der Bezug zum europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) hergestellt. Zudem enthält der Diplomzusatz Informationen, welche Arbeitgebenden im In- und Ausland eine rasche und angemessene Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Bewerbenden ermöglichen.
Sowohl das NQR-CH-Niveau als auch der Diplomzusatz sind nicht personengebunden, sondern beziehen sich jeweils auf einen Abschluss. Die Einführung des NQR-CH hat keine Auswirkungen auf das Schweizer Berufsbildungssystem; die Abschlüsse und Titel bleiben gleich.
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