Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/101: Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» und indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung; KVG) · 13 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

B. Anmerkungen zum Gesetzestext

1. Allgemeine Bemerkungen

Abgesehen von den oben unter Ziffer 3 zusammengefassten Hauptbemerkungen zu den einzelnen Elementen des Gegenvorschlags - Rückversicherung für sehr hohe Kosten, Verfeinerung des Risikoausgleichs und Trennung von Grund- und Zusatzversicherung - haben nur wenige Stellen konkrete Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen des Gegenvorschlags gemacht.

2. Einzelne Bestimmungen

Artikel 11

Der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen sowie die Patientenstelle Freiburg führen aus, dass es sich bei der Grundversicherung bekanntlich um eine Sozialversicherung handle, während die Zusatzversicherungen dem Privatrecht unterstellt sei und gehen mit dem Vorschlag des Bundesrats sehr einig, dass private Versicherungsunternehmen keine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) mehr anbieten dürfen. Mit der Trennung würde zudem eine komplette Transparenz des Finanzflusses hergestellt, was gerade für eine Sozialversicherung zwingend sei. Dagegen, dass im OKP-Bereich weiterhin eine Taggeldversicherung angeboten werde, sei grundsätzlich nichts einzuwenden. Sinnvoll wäre hier jedoch ein Ausbau zu einer tatsächlichen Taggeldversicherung für alle.

Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst den Umstand, dass es neu nicht mehr möglich sein soll, dass ein privates Versicherungsunternehmen die obligatorische Krankenpflegeversicherung durchführt. Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsarten ist eine strikte Trennung von Sozialversicherung ohne Erwerbszweck und gewinnorientierter Zusatzversicherung aus Gründen des Datenschutzes sowie der Transparenz von Nöten.

Der RVK sowie Aktion Freiheit und Verantwortung möchten den bisherigen Artikel 11 beibehalten.

Artikel 12 Absatz 1 - 3

Der RVK sowie Aktion Freiheit und Verantwortung möchten an den bisherigen Formulierungen festhalten. RVK erklärt, dass v.a. kleine und mittlere Versicherer von der Trennung betroffen wären. Bei ihnen sei das Risiko zur Quersubventionierung unwahrscheinlicher, zudem würden die Kosten für die Gründung und den Betrieb separater Gesellschaften überproportional ins Gewicht fallen, sodass sie sogar gezwungen sein könnten, den einen Versicherungsbereich aufzugeben.

Absatz 2

Physioswiss bemängelt, dass Kassen in Zukunft keine Unfallversicherung mehr anbieten dürfen, der entsprechenden Text jedoch nicht erwähne, dass die Kassen nach wie vor die Deckung gegen Unfall zu Krankenkassentarifen (für Kinder, Pensionierte etc.) anbieten.

Artikel 13

Absatz 1

Der RVK sowie Aktion Freiheit und Verantwortung möchten die Änderungen streichen. RVK führt aus, dass eine personelle Trennung die Verwaltungskosten massiv erhöhen würde.